Trotz Verkauf: VW muss Schadensersatz für Schummel-Diesel zahlen
Erneute Schlappe für VW im Manipulations Skandal: Die Wolfsburger müssen Schadensersatz für einen zehn Jahre alten Diesel bezahlen – obwohl das manipulierte Fahrzeuge inzwischen verkauft worden war.
Ein weiteres brisantes Urteil zeigt, welche Chancen Verbraucher haben, die sich gegen Wertverluste ihrer Diesel-Fahrzeuge wehren. Das Landgericht Krefeld hat Volkswagen aufgrund der Abgas-Manipulationen wegen „vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung“ zur Zahlung von 9.700 Euro Schadensersatz verurteilt. Das Besondere an diesem Fall: Der Verbraucher hatte das Fahrzeug schon längst verkauft und somit den Verlust aus dem Diesel-Skandal realisiert. Das Auto war etwa zehn Jahre alt und hatte rund 250.000 Kilometer auf dem Tacho.
Der angesichts des Alters des Autos sehr hohe Schadensersatz zeigt wieder einmal, welche Möglichkeiten geschädigte Verbraucher haben, wenn sie bereit sind, sich vor Gericht zu wehren. Die Interessengemeinschaft Widerruf berät und begleitet Verbraucher bei einem solchen Rechtsstreit. Je nach Ausgangslage kommt dabei neben einer Schadensersatzklage auch der Widerruf einer Kfz-Finanzierung (Kredit oder Leasing) in Frage, um die Rückgabe des Autos zu erreichen.
Die massiven Wertverluste für Diesel bleiben bestehen – auch wenn sich zuletzt einige Städte gegen Fahrverbote ausgesprochen haben. Wer also prüfen lassen möchte, ob er Chancen hat, sein Fahrzeug zu günstigen Konditionen loszuwerden oder sich Schadensersatz zu sichern, kann dies kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen lassen. Unsere Anwälte betreuen sie anschließend dann auch dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die gute Nachricht für alle Betroffenen: In der Regel übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits. Wenn es um den Widerruf eines Kfz-Darlehens geht, dann kann sogar bei einigen Versicherungen noch eine Rechtsschutz-Police abgeschlossen werden, bevor der Widerruf erklärt wird.