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    Aktie legt um 12 Prozent zu  3326  1 Kommentar Wirecard: Bafin erteilt Verbot neuer Netto-Leerverkaufspositionen

    Bereits beim Aufkommen des 'Wirecard-Financial Times-Skandal' sagte die Bafin, dass sie sich den Fall genauer anschauen wird. Heute liegt die erste Maßnahme der Bafin vor. Gleichzeitig legt das Papier um gut 12 Prozent zu.

    In der Bafin-Mitteilung vom 18.02.2019 heißt es wörtlich:

    "Die BaFin hat am 18. Februar 2019 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach es ab sofort verboten ist, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG (DE0007472060) zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen.

    Das Verbot gilt bis zum 18. April 2019, 24 Uhr. Die Verfügung beruht auf Artikel 20 Verordnung (VO) Nr. 236/2012 (EU-LeerverkaufsVO). ESMA hat der BaFin dazu eine positive Opinion abgegeben".

    In der Allgemeinverfügung steht:

    "Die Begründung einer Netto-Leerverkaufsposition sowie die Erhöhung einer bestehenden Netto-Leerverkaufsposition in Bezug auf die ausgegebenen Aktien des folgenden Unternehmens (Wirecard AG) sind verboten. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Netto-Leerverkaufsposition innerhalb eines Handelstages begründet oder erhöht wird". Und weiter: "Ausgenommen von den Verboten (...) sind Geschäfte von Unternehmen, die gemäß Artikel 17 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe k der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (EU-LeerverkaufsVO) unter die Ausnahme für Market-Making-Tätigkeiten fallen". Ferner gibt die Allgemeinverfügung für alle natürlichen und juristischen Personen im Sinne der EU-LeerverkaufsVO. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 18.04.2019, 24:00 Uhr, so die Bafin.

    In der Begründung wird die Besonderheit des Falls nochmal deutlich: 

    "Die Verfügung beruht auf Artikel 20 Verordnung (VO) Nr. 236/2012 (EU-LeerverkaufsVO). Danach kann die BaFin als die gemäß Artikel 32 EU-LeerverkaufsVO i.V.m. § 53 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für die Leerverkaufsregulierung in Deutschland zuständige Behörde nach Artikel 20 EU-LeerverkaufsVO Maßnahmen ergreifen, wenn ungünstige Ereignisse oder Entwicklungen eingetreten sind, die eine ernstzunehmende Bedrohung für die Finanzstabilität oder das Marktvertrauen in Deutschland oder in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten darstellen und die Maßnahme erforderlich ist, um der Bedrohung zu begegnen, und die Effizienz der Finanzmärkte im Vergleich zum Nutzen der Maßnahme nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird".

    München: Ermittlungsverfahren gegen Financial-Times-Journalist

    Der Fall Wirecard dreht sich unterdessen weiter. Wie die "FAZ" in einer Vorabmeldung vom 18.02.2019 berichtet, hat die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten der "Financial Times" eingeleitet. Eine Sprecherin der Behörde sagte gegenüber "FAZ"-Journalisten: "Uns liegt eine konkrete Strafanzeige eines Anlegers vor". Nun ermitteln die Münchner Strafverfolger "wegen Vergehens nach dem Wertpapierhandelsgesetz". 

    Darüber hinaus liegt der Staatsanwaltschaft die Aussage eines Leerverkäufers vor. Die "FAZ" schreibt: "Der Zeuge soll zugegeben haben, er sei vorab darüber informiert worden, wann die "Financial Times" über Wirecard berichten würde". Die Berichterstattung der "FT" sorgte für ein Kursblutbad bei Wirecard: Am 29.1.2019 kostete ein Anteilsschein zeitweise 168,15 Euro. Am 13.2.2019 lag das Tagestief bei 95,60 Euro. Heute legt das Papier um 11,81 Prozent zu und kostet derzeit 111,70 Euro (12:00 Uhr).

    Quellen:

    Bafin

    FAZ, Vorabmeldung vom 18.2.2019.




    wallstreetONLINE Redaktion
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