checkAd

     278  0 Kommentare Bundesarbeitsgericht verschärft Vorgaben für Kirchen als Arbeitgeber

    (Überflüssiges Wort "der" im letzten Absatz gestrichen)

    ERFURT (dpa-AFX) - Kirchliche Arbeitgeber müssen künftig stärker darauf achten, welche Loyalitätsanforderungen sie an Mitarbeiter stellen. Mit seinem Urteil von Mittwoch rüttelt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt unter Verweis auf europäisches Recht am Sonderstatus von Kirchen als Arbeitgeber. Für diese ist im Grundgesetz ein Selbstbestimmungsrecht verankert. Das wirkt sich auch auf ihre Position als Arbeitgeber aus. So dürfen sie von ihren Mitarbeitern ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen.

    Dem Urteil zufolge können Kirchen aber von Angestellten keine unterschiedlichen Anforderungen aufgrund von Religionszugehörigkeiten verlangen. Ausnahmen sind möglich, wenn sich diese Erwartungen als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderungen darstellen. (2 AZR 746/14)

    Hintergrund ist die fristlose Kündigung, die ein katholisches Krankenhaus in Düsseldorf gegen einen katholischen Chefarzt aussprach. Dessen zweite standesamtliche Hochzeit wertete der Arbeitgeber als Verstoß gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre und damit gegen die Loyalitätspflichten des Dienstvertrags.

    Der Chefarzt sah in der Kündigung einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Denn nach der Grundordnung seines Dienstvertrag wäre eine solche zweite Heirat kein Kündigungsgrund für nicht-katholische Chefärzte der Klinik. Der Mediziner wehrte sich zunächst erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage. Der Arbeitgeber ging in Revision. Das Bundesarbeitsgericht wies diese nun zurück./maf/DP/fba






    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    Bundesarbeitsgericht verschärft Vorgaben für Kirchen als Arbeitgeber Kirchliche Arbeitgeber müssen künftig stärker darauf achten, welche Loyalitätsanforderungen sie an Mitarbeiter stellen. Mit seinem Urteil von Mittwoch rüttelt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt unter Verweis auf europäisches Recht am Sonderstatus …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer