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    ROUNDUP  403  0 Kommentare Urteil im Prozess um G36-Lieferungen nach Mexiko erwartet

    STUTTGART (dpa-AFX) - Im Prozess um die umstrittenen Waffentransporte der Rüstungsfirma Heckler & Koch nach Mexiko soll am Donnerstag (09.30 Uhr) ein Urteil fallen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht Haftstrafen für zwei ehemalige Mitarbeiter gefordert. Ein früherer Geschäftsführer, der ebenfalls von den Lieferungen gewusst haben soll, könnte mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, wenn das Gericht den Plädoyers der Staatsanwaltschaft folgt. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.

    In dem Verfahren geht es um die Frage, wie in den Jahren 2006 bis 2009 mehr als 4500 Sturmgewehre des Typs G36 sowie Maschinenpistolen und Zubehör im Wert von rund 4,1 Millionen Euro in Unruheregionen in Mexiko landen konnten, obwohl sie dort nicht hätten hingeliefert werden dürfen. Dreh- und Angelpunkt sind die zur Genehmigung mitgelieferten Endverbleibserklärungen der mexikanischen Behörden, in denen - wie der Name schon sagt - der Zielort der Waffen beschrieben ist.

    Der Richter äußerte in dem Verfahren bereits Zweifel daran, dass diese Erklärung Teil der Genehmigung sind. Die Staatsanwaltschaft ging in ihren Plädoyers deshalb davon aus, dass die Angeklagten wussten, dass fraglichen Angabe nicht stimmten und sich so die Genehmigungen für die Ausfuhren erschlichen haben. Heckler & Koch habe im Wissen um einen anderen Verbleib die Waffen nach Mexiko geliefert, so einer der Staatsanwälte in seinem Plädoyer.

    Insgesamt saßen fünf ehemalige Mitarbeiter auf der Anklagebank. Für einen ehemaligen Geschäftsführer und einen früheren Vertriebsleiter forderte aber selbst die Staatsanwaltschaft Freisprüche. Die von der Anklage als mutmaßliche Haupttäter ausgemachten Männer stehen überhaupt nicht vor Gericht: Ein früherer Bereichsleiter lebt nicht mehr und ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter, der in Mexiko als Vertreter für Heckler & Koch arbeitete und dort immer noch wohnt, ist seinem Anwalt zufolge zu krank, um nach Stuttgart zu reisen. Sein Verfahren wurde deshalb abgetrennt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte beantragt, gegen ihn einen internationalen Haftbefehl zu erlassen. Das Gericht muss darüber noch entscheiden.

    Spannend ist auch die Frage, welche finanziellen Folgen sich für Heckler & Koch ergeben. Die Firma ist eine sogenannte Nebenbeteiligte in dem Verfahren. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor dem Stuttgarter Landgericht Ende Januar gefordert, dass von Heckler & Koch der Kaufpreis für die exportieren Waffen - also 4,1 Millionen Euro - eingezogen werden sollte. Das wäre für das Unternehmen bei einem Jahresumsatz von gut 200 Millionen Euro eine durchaus relevante Summe. Der Anwalt der Firma hält allerdings abzüglich der Kosten lediglich 200 000 Euro für angemessen./ang/DP/zb





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