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     1397  0 Kommentare Fauler Schiffsfonds: Lloyds Fonds AG muss eine Million Schadensersatz zahlen

    BGH-Urteil zu Gunsten von geschädigten Schiffsfonds-Anlegern

    Insgesamt 37 Anleger des Schiffsfonds „MS Commander Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG“ erhalten insgesamt eine Million Euro zurück und können sich somit über eine Entschädigung für ihre gesamte Investition freuen. Grundlage dafür sind die Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg, das bereits im Frühjahr 2018 den 37 Klägern Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen hat. Das Gericht sah den Grund der Prospekthaftung als gegeben an.

    Die Fondsemittenten versprachen dank der Globalisierung und dem wachsenden Handel goldene Aussichten für Containerschiffe und deren Einnahmen. Bildquelle: Andi_Graf / Pixabay

    Prospekthaftung greift bei geschlossenem Schiffsfonds

    Die Prospekthaftung sieht vor, dass ein Emittent für entstandene Schäden haftet, wenn ein Prospekt u.a. zu einem geschlossenen Fonds unwahre oder irreführende Angaben enthält, wodurch die Käufer dieser Emission einen Nachteil erfahren. Bei dem betreffenden Schiffsfonds von Lloyds wurden die Anleger im Vorfeld durch das Prospekt nicht über Zwischengewinne aufgeklärt – und diese waren erheblich.

    Die Bestellergesellschaft des Containerschiffes, die Reederei und die Fondsgesellschaft Lloyd waren eng miteinander verknüpft. Die Bestellergesellschaft ließ das Schiff in einer Werft in Danzig bauen und verkaufte es direkt mit Gewinn weiter an die Fondsgesellschaft. Der so erzielte Gewinn lag bei 4,93 Millionen Euro, der an die Reederei bzw. den mit der Reederei überwiegend identischen Gesellschaftern der Bestellergesellschaft ging. Die Kosten dafür mussten (zum Teil) die Anleger des Schiffsfonds tragen. Dieser Zwischengewinn hätte aber in den Prospekten ausgewiesen sein müssen.

    Wäre das der Fall gewesen, hätten die Anleger die Investition nicht getätigt. Aufgrund der Prospekthaftung stehen den Anlegern nun Entschädigungen zu. Folgende Posten sind für die Höhe des Anspruchs ausschlaggebend:

    • Investitionssumme
    • Zzgl. Agio und Zinsen
    • Abzgl. Etwaiger Ausschüttungen

     

    Gegen die Entscheidungen des Gerichts in Hamburg hatte die Lloyds Fonds AG beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Bereits fünf Investoren haben nach dem Urteil des Oberlandesgerichts im Frühjahr 2018 bereits ihr Geld erhalten, weil ihre Anlagesumme zu gering war, um bei der Nichtzulassungsbeschwerde berücksichtigt zu werden. Die Summe belief sich auf etwa 100.000 Euro.

    Bei den anderen 32 Anlegern sorgt nun die Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Erleichterung: Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen. Ihnen stehen insgesamt etwa 900.000 Euro zu, so dass die Lloyds Fonds AG insgesamt rund eine Million Euro Schadensersatz zahlen muss.

    Kapitalmarktspezialist Niels Andersen erkennt Signalwirkung

    Foto: RA Niels Andersen. Bildquelle:APS Rechtsanwalts GmbH

    Für ebenfalls Betroffene des gleichen Fonds ist jedoch aufgrund der Verjährungsfrist von zehn Jahren keine Entschädigung mehr möglich. Bei später emittierten Schiffsfonds sieht der Anwalt Niels Andersen, der Prozessbevollmächtigter in den Klagen gegen Lloyds Fonds AG war, allerdings noch Chancen. Weisen die Fonds also ähnliche Fehler auf, besteht die Möglichkeit, ebenfalls Schadensersatz zu erhalten.

    „Von 2009 bis 2012 wurden Schiffsbeteiligungen ‚nach alter Machart‘ auch noch auf den Markt gebracht. Von den Schiffsbeteiligungen, die aus dieser Zeit stammen, dürften die wenigsten dabei sein, die rentierlich gelaufen sind für die Anleger“, sagt Niels Andersen im Interview zu dem Thema mit Inside Wirtschaft. Somit könnte das Urteil gegen Lloyds eine Signalwirkung für die Investoren anderer Schiffsfonds darstellen. Allerdings müssen sich die betroffenen Investoren beeilen, da die komplexen Investitionsmodelle einen großen Recherchebedarf mit sich bringen.

    Niels Andersen lässt – aus gutem Grund – auch kein gutes Haar an den Praktiken der Initiatoren solch fauler Schiffsfonds: „Schiffe zu beauftragen und dann teurer an Anleger zu verkaufen, war gang und gäbe – Emissionshäuser, Reeder und oftmals Banken haben gemeinsam auf diese Weise enorme Gewinne über zum Teil komplexeste Strukturen erzielt.“ Gleichzeitig zeige dieser Aspekt, „dass es bei Schiffsfonds selten um die Interessen der Investoren ging, sondern nur um den eigenen Profit.“

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    Rainer Brosy
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    Rainer Brosy (B.Eng.) ist seit 10 Jahren Geschäftsführer einer Digital-Agentur und führt gerne Interviews mit Köpfen aus der Businesswelt.
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    Verfasst von Rainer Brosy
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