PTA-HV
MARNA Beteiligungen AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Heidelberg (pta030/11.03.2019/16:15) - MARNA Beteiligungen AG
Hamburg
ISIN: DE000A0H1GY2
WKN: A0H1GY
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 29. April 2019 um 11:00 Uhr im ARCOTEL Camino Stuttgart, Heilbronner Str. 21, 70191 Stuttgart, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der MARNA Beteiligungen AG ("Gesellschaft") ein.
I. Tagesordnung
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1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das zum 31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr 2018 (inklusive des Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Die vorstehend genannten Unterlagen sind im Internet unter
https://marna-beteiligungen.com/hauptversammlung/
veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Die Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsratsvorsitzenden auch näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers
a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen, sofern die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sein sollte.
b) Der Aufsichtsrat schlägt alternativ vor, die MSW GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen, sofern die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sein sollte.