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    PTA-CMS  460  0 Kommentare BKS Bank AG: Bericht des Vorstands der BKS Bank AG zum Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2019

    Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

    Klagenfurt, 12. März 2019 (pta038/12.03.2019/18:14) - Der Vorstand der BKS Bank AG erstattet folgenden Bericht über die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter im Rahmen des beabsichtigten Mitarbeiterbeteiligungspro-gramms 2019:

    Ermächtigung durch die Hauptversammlung:
    Mit Hauptversammlungsbeschluss der BKS Bank AG vom 09. Mai 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zu erwerben. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20% unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endete somit am 08. November 2020. Der Hauptversamm-lungsbeschluss vom 09. Mai 2018 wurde am 09. Mai 2018 auf der Homepage der BKS Bank AG veröffentlicht.

    In Ausnützung dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z4 und Z 8 AktG hat der Vorstand der BKS Bank AG am 11. Juni 2013 ein Aktienrückkaufprogramm für BKS-Stammaktien beschlossen. Zweck dieses Aktienrückkaufprogramms war in erster Linie, diese BKS-Stammaktien zur Deckung der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2013-2015 zu verwenden, wobei sich der Vorstand jedoch vorbehalten hat, die zurückgekauften Aktien auch für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden. Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde im Zeitraum vom 19. Juni 2013 bis 24. Juni 2013 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 100.000 BKS-Stamm Stückaktien, die 0,323 % des damaligen Grundkapitals entsprachen, börslich und außerbörslich zurückgekauft.

    In Ausnützung dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z4 und Z 8 AktG hat der Vorstand der BKS Bank AG am 20. Februar 2019 ein Aktienrückkaufprogramm für BKS-Stammaktien beschlossen. Zweck dieses Aktienrückkaufprogramms war in erster Linie, diese BKS-Stammaktien zur Deckung der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2019-2021 zu verwenden, wobei sich der Vorstand jedoch vorbehalten hat, die zurückgekauften Aktien auch für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden. Dieses Aktienrückkauf-programm wurde im Zeitraum vom 25. Februar bis 01. März 2019 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 100.000 BKS-Stamm Stückaktien, die 0,291% des damaligen Grundkapitals entsprachen, börslich und außerbörslich zurückgekauft.

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    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    PTA-CMS BKS Bank AG: Bericht des Vorstands der BKS Bank AG zum Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2019 Der Vorstand der BKS Bank AG erstattet folgenden Bericht über die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter im Rahmen des beabsichtigten Mitarbeiterbeteiligungspro-gramms 2019: Ermächtigung durch die Hauptversammlung: Mit …