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     1151  0 Kommentare Fahrlehrer klagt gegen Mehrwertsteuer bei Führerschein

    SALZGITTER/LUXEMBURG (dpa-AFX) - Für Fahrschüler und Fahrlehrer geht es am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) um viel Geld. Das oberste Gericht der Europäischen Union in Luxemburg soll entscheiden, ob Fahrschulen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Der gewerbliche Fahrunterricht würde damit dem Schulunterricht gleichgestellt - nach EU-Recht müssen auch private Schulen oder Hochschulen keine Steuer auf ihren Umsatz zahlen.

    Falls der EuGH das so sieht, könnte es bald billiger werden für Fahranfänger und alle in der Familie, die zu dem ersehnten "Lappen" zuschießen. Schließlich kostet ein Führerschein Klasse B einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer zwischen 1500 und 1900 Euro. In Bayern ist es nach Statistiken eher mehr, in Ostdeutschland etwas weniger als im Durchschnitt.

    Angestrengt hat das Verfahren der Fahrschulinhaber Tom Gerhard Tiessen aus Salzgitter. "Unser Optimismus hält sich in Grenzen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Denn das Gutachten des europäischen Generalanwalts für die EuGH-Richter sieht vor, die Klage abzuweisen. Fahrunterricht und Schul- und Hochschulbildung seien nicht gleichzusetzen. Die Richter folgen dem Gutachten oftmals.

    Tiessen und sein Anwalt argumentieren, ein Führerschein für Autos oder Kleinlastwagen (Klasse C1) sei Teil der Allgemeinbildung. Viele Menschen seien beruflich auf eine Fahrerlaubnis angewiesen - als Fahrer oder als Pendler, sagte Tiessen. "Die Handwerker brauchen das auch für die Arbeit."

    Deutsche Gerichte haben darüber unterschiedlich geurteilt. 2017 gab der Bundesfinanzhof (BFH) aber weitgehend den Fahrschulen Recht. Er zweifelte an der Umsatzsteuerpflicht auf Fahrunterricht. Die Frage sei "von erheblicher Bedeutung für die Umsatzbesteuerung der über 10 000 Fahrschulen in der Bundesrepublik Deutschland". Deshalb legte der Bundesfinanzhof sie dem EuGH vor.

    Der Bundesverband deutscher Fahrschulunternehmen in Stuttgart begrüßte damals das Urteil. Er wies aber darauf hin, dass der Führerschein bei einem Wegfall der Mehrwertsteuer nicht automatisch um 19 Prozent günstiger werde. Viele kleine Fahrschulen arbeiteten am Rand des Existenzminimums: "Sie sollten und müssen die Chance nutzen, ihr Unternehmen wirtschaftlicher aufzustellen."

    Auch Fahrlehrer Tiessen hofft, dass sich ohne Steuer der finanzielle Spielraum für ihn erweitert. "Fahrschulen brauchen qualifiziertes Personal." Mit gut ausgebildeten und bezahlten Fahrlehrern kämen die Schülerinnen und Schüler schneller und damit günstiger zum Erfolg./fko/DP/edh





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