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    PSD2 ist noch nicht in den Köpfen der Verbraucher - erhöhtes Interesse nach PSD2-Diensten vor allem bei jungen Männern!

    Hamburg (ots) - Der 14.März 2019 ist ein wichtiges Datum im Rahmen
    der Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 (Payment Service Directive). Bis zu
    diesem Stichtag müssen Banken und Zahlungsdienste anderen Unternehmen
    die entsprechenden Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste in
    einer entsprechenden Testumgebung mitsamt Dokumentation zur Verfügung
    stellen. Bereits seit Januar 2018 erlaubt PSD2 Drittanbietern den
    Zugriff auf Kontodaten, sofern der Bankkunde dem zustimmt. PSD2
    beendet damit das Monopol der Banken auf Kontoinformationen, denn der
    Bankkunde kann entscheiden, ob und wem er Einblick auf das Konto
    geben möchte, um so von diesen Services zu profitieren.

    Das Ziel der PSD2-Richtline ist damit klar: Für Verbraucher soll
    Banking bequemer, sicherer und vielfältiger werden. Banken wie auch
    neue digitale Anbieter können neue Services bereitstellen, die sie
    ihren Kunden auf Basis von Kontodaten zusätzlich anbieten können.
    Dank der Weitergabe der Kontoinformationen an Finanzdienstleister
    erhalten Verbraucher genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene
    Produkte sowie verbesserte Dienstleistungen. Auf der anderen Seite
    haben Unternehmen und Kreditinstitute Zugang zu Services, die die
    Effektivität und Effizienz des Kreditprozesses verbessern.

    Auch wenn die Verbraucher die eigentlichen Profiteure der
    Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 sein sollten, ist das Thema aber bei
    Ihnen noch nicht richtig angekommen: Laut einer repräsentativen
    Umfrage unter 1.000 Verbrauchern vom November 2018 im Auftrag des
    Informationsdienstleisters CRIFBÜRGEL hatten 69 Prozent der befragten
    Teilnehmer noch nie von PSD2 gehört. Die übrigen 31 Prozent kannten
    zwar den Begriff, doch nur 3 Prozent der Befragten gaben an, auch zu
    wissen, was sich dahinter verbirgt. Nur etwa ein Zehntel der
    Befragten gibt an, schon einmal PSD2-basierte Dienste genutzt zu
    haben; gestützt erinnern sie sich noch am häufigsten an die Nutzung
    von Online-Vergleichsseiten (6 Prozent) oder Banking-Apps (5
    Prozent). Auch wenn das Wissen der Verbraucher über PSD2 noch gering
    ist, ist das Interesse an zukünftigen PSD2-basierten Diensten für
    private Zwecke vorhanden. Für 28 Prozent sind PSD2-Dienstleistungen
    grundsätzlich attraktiv. Für geschäftliche Zwecke liegt das Interesse
    mit 41 Prozent bereits deutlich höher als für den privaten Bereich.
    Erhöhtes Interesse besteht bei Männern (32 Prozent), jüngeren
    Befragten zwischen 18 und 39 Jahren (35 Prozent) sowie bei Befragten
    aus Haushalten mit mindestens drei Personen (34 Prozent).

    Generell recht hohes Interesse (46 Prozent) besteht an
    Benachrichtigungen, wenn Geld durch einen Vertragswechsel - etwa beim
    Stromanbieter oder der Versicherung - eingespart werden kann. Auch
    dieser Service findet unter den Gewerbetreibenden mit 52 Prozent
    etwas mehr Zuspruch. Für Bonitätsservices interessieren sich
    grundsätzlich 39 Prozent der Befragten. Eine Möglichkeit dazu sind
    etwa Benachrichtigungen, wenn der eigene Kontostand eine bestimmte
    Schwelle über- oder unterschreitet. Auch hier gilt: Für
    Gewerbetreibende sind solche Services mit 46 Prozent sogar noch etwas
    relevanter. Darüber hinaus können PSD2-basierte Angebote auch helfen,
    die Bankdaten und die Identität des Bankkunden vor Missbrauch zu
    schützen. Dazu überwachen Drittanbieter die vom Kunden freigegebenen
    Daten, wie etwa Name und Adressdaten, Kontonummer oder
    Kreditkartendaten, im Internet und geben Bescheid, wenn verdächtige
    oder gar gestohlene Daten auftauchen. Eine solche Benachrichtigung
    wäre laut Umfrage für Privatkunden wie für Geschäftskunden (63
    beziehungsweise 64 Prozent) gleichermaßen wertvoll und generell
    interessanter als Versicherungen oder persönliche Hilfestellungen.

    Über die Befragung: INNOFACT führte im November 2018 im Auftrag
    der CRIF Bürgel GmbH eine quantitative Online-Befragung mit 1.000
    Verbrauchern zum Thema PSD2-Richtlinie durch.

    OTS: CRIF Bürgel GmbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/22285
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_22285.rss2

    Pressekontakt:
    Oliver Ollrogge, CRIF Bürgel GmbH, Bereich Marketing/PR
    E-Mail: Oliver.Ollrogge@buergel.de, Tel.: 040 / 89 803 582



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