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    Widerruf Autokredit  553  0 Kommentare
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    Gute Nachricht für alle Autofahrer – VW muss dank Widerrufsjoker Diesel zurücknehmen!

    Der sogenannte Widerrufsjoker ermöglicht eine Rückabwicklung der Darlehensverträge. In einem solchen Fall standen sich nun vor dem Landgericht Tübingen Verbraucher und die VW Bank gegenüber.

     

     

    Formfehler ermöglichen Widerruf

     

     

    Durch zahlreiche Formfehler in den Finanzierungsverträgen haben Verbraucher die Möglichkeit, ihren Vertrag zu widerrufen und eine Rückabwicklung zu erwirken. Dies ist auch Jahre nach Abschluss und für alle Autofahrer möglich, solange Sie von diesen Formfehlern betroffen sind. Diesel oder Benziner, sowie die Automarke ist hierbei nicht von Belangen.

     

    Ob Sie betroffen sind, können Sie kostenfrei bei uns prüfen lassen. Gehen Sie dazu auf unsere Website: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/.

     

     

    Der Fall vor dem LG Tübingen

     

     

    Erfahrungsgemäß sind die Verträge des gesamten VW-Konzern fehlerhaft, was die Audi, Seat und Skoda Bank einschließt. Oftmals sind hier die Pflichtangaben betroffen, die meist nur unzureichend ausgeführt sind oder gar fehlen. Da die Kreditnehmer allerdings ausreichend informiert werden müssen, wäre dies ein Anlass für einen Widerruf.

     

    Die zuständigen Richter am Landgericht Tübingen warfen der Bank gleich drei schwerwiegende Fehler vor. Zum einen sind die Angaben zu den Kündigungsfristen nicht wie erwünscht festgeschrieben, da beispielsweise die Angabe der fristlosen Kündigung bei außerordentlich schwerwiegendem Grund fehlt.

     

    Des Weiteren muss die Vorfälligkeitsentschädigung vom Kreditnehmer selbst berechenbar sein, falls er den Vertrag vorzeitig beenden möchte. Da in diesem Fall allerdings nur Faktoren genannt wurden, die diese beeinflussen, ist dieser Part ebenfalls unzureichend.

     

    Zuletzt sind die Auszahlbedingungen falsch angegeben. In Summe führen die Punkte dazu, dass das Gericht den Konzern dazu verurteilte das Fahrzeug zurückzunehmen. Zwar fällt für den Kläger eine Nutzungsentschädigung an, allerdings bekommt dieser die bereits gezahlten Gebühren erstattet. Die Nutzungsentschädigung fällt nahezu ausnahmslos geringer aus, als der entstandene Wertverlust, insbesondere bei Betroffenen des Abgasskandals.

     

     

    Das könnte Sie ebenfalls interessieren:https://www.youtube.com/watch?v=_HjF0X2G6kM

     

     

    Bei weiteren Fragen zum Thema “Widerrufsjoker”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

     

     

     

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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