Marburger Bund trifft Vorbereitungen für Arbeitskampfmaßnahmen - Tarifverhandlungen mit der VKA sind gescheitert
Berlin (ots) - Die Große Tarifkommission des Marburger Bundes (MB)
hat die seit Januar in drei Verhandlungsrunden geführten
Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (VKA) für gescheitert erklärt. Gleichzeitig wies
sie das Angebot der VKA als nicht akzeptabel zurück. "Die VKA hat
diesen Abbruch provoziert. In allen für uns entscheidenden Punkten
standen die Arbeitgeber auf der Bremse. Wir haben auf eine Einigung
am Verhandlungstisch gesetzt, aber ein Angebot erhalten, das wir als
den Versuch verstehen müssen, uns die Selbstachtung zu nehmen.
Deshalb muss jetzt der Druck erhöht werden", erklärte Rudolf Henke,
1. Vorsitzender des Marburger Bundes.
Die VKA sei nicht bereit gewesen, wesentliche Grundbedingungen für
eine Einigung zu erfüllen. "Unsere Mitglieder werden sich nicht mit
unbrauchbaren Formulierungen zufrieden geben, wenn es um die
dauerhafte Absicherung des Ärztetarifvertrages geht. Wir verlangen
eine rechtsverbindliche Vereinbarung, die die Möglichkeiten aus dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz
vollständig ausschöpft", sagte Henke. In dieser Frage treffe die
Haltung der Arbeitgeber einen sehr empfindlichen Nerv: "Wir lassen
uns von niemandem vorschreiben, wie weit unser Vertretungsanspruch
als Ärztegewerkschaft reicht", bekräftigte der MB-Bundesvorsitzende.
Natürlich werde der Marburger Bund auch weiterhin die
tarifvertragliche Gleichbehandlung der Ärztinnen und Ärzte im
Öffentlichen Gesundheitsdienst reklamieren.
hat die seit Januar in drei Verhandlungsrunden geführten
Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (VKA) für gescheitert erklärt. Gleichzeitig wies
sie das Angebot der VKA als nicht akzeptabel zurück. "Die VKA hat
diesen Abbruch provoziert. In allen für uns entscheidenden Punkten
standen die Arbeitgeber auf der Bremse. Wir haben auf eine Einigung
am Verhandlungstisch gesetzt, aber ein Angebot erhalten, das wir als
den Versuch verstehen müssen, uns die Selbstachtung zu nehmen.
Deshalb muss jetzt der Druck erhöht werden", erklärte Rudolf Henke,
1. Vorsitzender des Marburger Bundes.
Die VKA sei nicht bereit gewesen, wesentliche Grundbedingungen für
eine Einigung zu erfüllen. "Unsere Mitglieder werden sich nicht mit
unbrauchbaren Formulierungen zufrieden geben, wenn es um die
dauerhafte Absicherung des Ärztetarifvertrages geht. Wir verlangen
eine rechtsverbindliche Vereinbarung, die die Möglichkeiten aus dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz
vollständig ausschöpft", sagte Henke. In dieser Frage treffe die
Haltung der Arbeitgeber einen sehr empfindlichen Nerv: "Wir lassen
uns von niemandem vorschreiben, wie weit unser Vertretungsanspruch
als Ärztegewerkschaft reicht", bekräftigte der MB-Bundesvorsitzende.
Natürlich werde der Marburger Bund auch weiterhin die
tarifvertragliche Gleichbehandlung der Ärztinnen und Ärzte im
Öffentlichen Gesundheitsdienst reklamieren.
Der Marburger Bund werde nun Schritt für Schritt Vorbereitungen
treffen, um in kommunalen Krankenhäusern Arbeitskampfmaßnahmen der
Ärztinnen und Ärzte durchführen zu können. "Ab sofort sind
Warnstreiks möglich. Wir bereiten gleichzeitig die Urabstimmung unter
unseren Mitgliedern vor. Über den Umfang der Auseinandersetzung
werden wir dann zu gegebener Zeit entscheiden. Auf jeden Fall wird es
genügend Notdienstvereinbarungen geben", kündigte Henke an.
In der Tarifrunde 2019 fordert der Marburger Bund eine Reform der
Regelungen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, um damit eine bessere
Planung der Dienste, klare Höchstgrenzen und zwei freie Wochenenden
im Monat sicherzustellen. Ein zentraler Punkt dabei ist die
Arbeitszeitdokumentation, die in vielen Krankenhäusern von pauschalen
und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit geprägt ist.
Der Marburger Bund fordert daher, dass die Anordnung von
Bereitschaftsdienst zukünftig nur dann zulässig ist, wenn die
Arbeitszeiterfassung manipulationsfrei erfolgt und die Anwesenheit im
Krankenhaus als Arbeitszeit angesehen wird. Die VKA dagegen will den
Krankenhäusern die Möglichkeit einräumen, nachträglich zwischen
"dienstlich veranlasster" und vorgeblich nicht dienstlich
veranlasster Anwesenheit im Krankenhaus zu unterscheiden.
Gänzlich unerwähnt bleibt im Angebot der VKA die vom Marburger
Bund geforderte Begrenzung der Bereitschaftsdienste. Zwei freie
Wochenenden pro Monat will die VKA ebenfalls nicht zugestehen.
Stattdessen stellt sie eine arbeitsfreie Zeit an 20 Wochenenden im
Jahr "ab Samstag 10 Uhr" in Aussicht.
Auch die angebotene Gehaltserhöhung, die bei einer Gesamtlaufzeit
von zweieinhalb Jahren lediglich 1,4 Prozent für 2019 und 0,83
Prozent für 2020 betragen soll, trägt zum Eindruck der Provokation
bei. Der Marburger Bund fordert 5 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein
Jahr.
OTS: Marburger Bund - Bundesverband
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/77282
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_77282.rss2
Pressekontakt:
Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel.: 030/746846-41
Mobiltel.: 0162 2112425
E-Mail: presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de
treffen, um in kommunalen Krankenhäusern Arbeitskampfmaßnahmen der
Ärztinnen und Ärzte durchführen zu können. "Ab sofort sind
Warnstreiks möglich. Wir bereiten gleichzeitig die Urabstimmung unter
unseren Mitgliedern vor. Über den Umfang der Auseinandersetzung
werden wir dann zu gegebener Zeit entscheiden. Auf jeden Fall wird es
genügend Notdienstvereinbarungen geben", kündigte Henke an.
In der Tarifrunde 2019 fordert der Marburger Bund eine Reform der
Regelungen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst, um damit eine bessere
Planung der Dienste, klare Höchstgrenzen und zwei freie Wochenenden
im Monat sicherzustellen. Ein zentraler Punkt dabei ist die
Arbeitszeitdokumentation, die in vielen Krankenhäusern von pauschalen
und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit geprägt ist.
Der Marburger Bund fordert daher, dass die Anordnung von
Bereitschaftsdienst zukünftig nur dann zulässig ist, wenn die
Arbeitszeiterfassung manipulationsfrei erfolgt und die Anwesenheit im
Krankenhaus als Arbeitszeit angesehen wird. Die VKA dagegen will den
Krankenhäusern die Möglichkeit einräumen, nachträglich zwischen
"dienstlich veranlasster" und vorgeblich nicht dienstlich
veranlasster Anwesenheit im Krankenhaus zu unterscheiden.
Gänzlich unerwähnt bleibt im Angebot der VKA die vom Marburger
Bund geforderte Begrenzung der Bereitschaftsdienste. Zwei freie
Wochenenden pro Monat will die VKA ebenfalls nicht zugestehen.
Stattdessen stellt sie eine arbeitsfreie Zeit an 20 Wochenenden im
Jahr "ab Samstag 10 Uhr" in Aussicht.
Auch die angebotene Gehaltserhöhung, die bei einer Gesamtlaufzeit
von zweieinhalb Jahren lediglich 1,4 Prozent für 2019 und 0,83
Prozent für 2020 betragen soll, trägt zum Eindruck der Provokation
bei. Der Marburger Bund fordert 5 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein
Jahr.
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