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    Warnliste  7359  0 Kommentare Stiftung Warentest warnt vor "Betrüger-Genossenschaften"

    Wer in eine Genossenschaft eintritt, beteiligt sich an einem Unternehmen. Dafür erhalten Mitglieder z. B. vergünstigten Wohnraum, günstige Kredite oder Strom. Überschüsse werden an die Genossen ausgeschüttet. Die meisten Genossenschaften sind seriös, doch es gibt auch immer mehr schwarze Schafe.

    Betrüger missbrauchen vermehrt das gute Image von Genossenschaften für dubiose Geschäfte. Im schlimmsten Fall droht Mitgliedern der Totalverlust. Besteht eine Nachschusspflicht, haften Genossenschaftsmitglieder sogar über die von ihnen gezeichneten Anteile hinaus. Das Verbrauchermagazin "Finanztest" der Stiftung Warentest warnt in seiner aktuellen Ausgabe vor unseriösen Anbietern, die Kleinanlger mit hohen Renditeversprechen und vermeintlich sicheren Anlagen ködern.

    Eine dieser dubiosen Genossenschaften war die AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG in Potsdam. Sie versprach ihren Genossen hohe Renditen durch ein spezielles eigens entwickeltes Börsenhandelssystem. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin entschied im Februar 2018, dass dies kein zulässiger Förderzweck einer Genossenschaft sei. Die Genossenschaft wurde daraufhin liquidiert. Bis heute fürchten Genossen der AVG um ihr Geld.

    Auf der Warnliste der Stiftung Warnentest stehen fünf weitere unseriöse Genossenschaften. Unter ihnen die DWG Wohnungsbaugenossenschaft eG, die Wohnungsbaugenossenschaft Protectum Moderne sowie die Duisburger Inco Genossenschaft. Teilweise würde sich der Vorstand der Genossenschaft auf Kosten der Mitglieder bereichern oder es gebe Interessenkonflikte.

    Zuletzt hatten die Machenschaften dubiöser Genossenschaften zugenommen. Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach erklärte gegenüber "Finanztest": "Es hat gerade in jüngster Zeit mehrere Fälle gegeben, in denen Anlagemöglichkeiten angeboten wurden, die nur vermeintlich sicher sind".

    Das Land Brandenburg will Genossenschaften stärker regulieren und hat im November 2018 dafür in den Bundesrat einen Gesetzesentwurf eingebracht. Prüfungsverbände, welche die Pflichtprüfung der Genossenschaften vornehmen, sollen verpflichtet werden, "die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich über mögliche Verstöße von geprüften Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder gegen das Vermögensanlagengesetz zu informieren", heißt es in dem Gesetzesantrag.

    Grundsätzlich sollten potenzielle Mitglieder skeptisch werden, wenn der Förderzweck einer Genossenschaft unklar ist. Oder wenn z. B. eine Wohnungsbaugenossschaft keinen Wohnraum für ihre Mitglieder bereithält und stattdessen verspricht, in Immobilienfonds zu investieren. Auch hohe Renditeversprechen oder offensive Vertiebsmethoden durch Call-Center, können ein Hinweis für eine unseriöse Genossenschaft sein. Vor dem Eintritt in eine Genossenschaft sollte man immer deren Satzung genau lesen.

    Quellen:

    Bundesrat

    Stiftung Warentest





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    Verfasst vonFerdinand Hammer
    Warnliste Stiftung Warentest warnt vor "Betrüger-Genossenschaften" Wer in eine Genossenschaft eintritt, beteiligt sich an einem Unternehmen. Dafür erhalten Mitglieder z. B. vergünstigten Wohnraum, günstige Kredite oder Strom. Überschüsse werden an die Genossen ausgeschüttet. Die meisten Genossenschaften sind seriös, doch es gibt auch immer mehr schwarze Schafe.