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    DGAP-Adhoc  359  0 Kommentare Biofrontera AG: Biofrontera AG und Maruho Co., Ltd. schließen Kooperationsvereinbarung betreffend Markengenerika und beabsichtigen Zusammenarbeit bei Indikationserweiterungen und Vertrieb von Ameluz(R)





    DGAP-Ad-hoc: Biofrontera AG / Schlagwort(e): Kooperation/Vertrag


    Biofrontera AG: Biofrontera AG und Maruho Co., Ltd. schließen Kooperationsvereinbarung betreffend Markengenerika und beabsichtigen Zusammenarbeit bei Indikationserweiterungen und Vertrieb von Ameluz(R)


    19.03.2019 / 12:42 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR



    Biofrontera AG und Maruho Co., Ltd. schließen Kooperationsvereinbarung betreffend Markengenerika und beabsichtigen Zusammenarbeit bei Indikationserweiterungen und Vertrieb von Ameluz(R)



    Leverkusen, 19.03.2019 - Die Biofrontera AG ("Biofrontera") (ISIN: DE0006046113), hat heute eine Vereinbarung zur Weiterführung der ausgelaufenen Forschungskooperation mit der Maruho Co., Ltd., Osaka, Japan ("Maruho") im Bereich von Markengenerika (Branded Generics) abgeschlossen. Maruho ist mit rund 20 % an Biofrontera beteiligt. Im Rahmen der nun vereinbarten neuen Projektphase, wird Biofrontera die Formulierung eines von vier in einer früheren Projektphase (Phase 1) gemeinsam untersuchten Wirkstoffen in Biofronteras Nanoemulsion für klinische Studien vorbereiten. Nicht Gegenstand der Vereinbarung sind klinische Tests, die gegebenenfalls im Rahmen einer sich anschließenden Projektphase durchzuführen und Gegenstand einer weiteren Vereinbarung sein werden, über die sich die Parteien in Abhängigkeit von den Ergebnissen der neuen Projektphase zu gegebener Zeit abstimmen werden. Das bei Beginn der neuen Projektphase bestehende geistige Eigentum wird bei seinem jeweiligen Inhaber verbleiben; dies gilt insbesondere für Biofronteras Nanoemulsionstechnologie. Neues geistiges Eigentum und Ergebnisse der neuen Projektphase, einschließlich der Projektdokumentation, werden beiden Parteien zu gleichen Teilen gehören. Nach derzeitiger Planung werden im Rahmen der neuen Projektphase Forschungskosten von bis zu EUR 1,1 Mio. anfallen, die vollständig von Maruho getragen werden. Sollten die Kosten den derzeit budgetierten und von Maruho zu tragenden Betrag übersteigen, werden sich die Parteien über das weitere Vorgehen und die Kostentragung verständigen.

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