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     559  0 Kommentare Musterfeststellungsklage gegen Mercedes Benz Bank als unzulässig abgewiesen - Einzelklagen erfolgversprechender

    Hamburg/Stuttgart (ots) - Die Klage der Schutzgemeinschaft für
    Bankenkunden im Musterfeststellungsverfahren um den Widerruf von
    Verbraucherdarlehensverträgen bei der Mercedes Benz Bank AG ist vom
    Oberlandesgericht Stuttgart am 20. März 2019 als unzulässig
    abgewiesen worden. Der VI. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat
    allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen (Az.: 6 MK
    1/18). Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte
    empfiehlt die individuelle Klage gegen die Mercedes Benz Bank AG als
    Alternative. "Das Vorgehen im Wege einer Einzelklage geht nach
    unseren Erfahrungen deutlich schneller und ist im Normalfall
    erfolgversprechender. Zur Kostenvermeidung lässt sich im Einzelfall
    noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen", sagt Anwalt Hahn.

    "Auch wir halten es rechtspolitisch und verfassungsrechtlich für
    bedenklich, wenn aufgrund der gesetzlichen
    Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Klagebefugnis von sogenannte
    qualifizierte Einrichtungen im Sinne des § 606 ZPO nur noch der
    Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V. klagebefugt wäre", meint
    Hahn. "Bei der anwaltlichen Vertretung von Verbrauchern gegen die
    Mercedes Benz Bank nach erfolgtem Widerruf eines Autokredits haben
    für uns jedoch pragmatische Gesichtspunkte den Vorrang". Für Inhaber
    von abgasmanipulierten Mercedes-Fahrzeugen kann - so Hahn - bei
    Bestehen einer Rechtsschutzversicherung seit Erwerb des PKW auch eine
    Schadensersatzklage gegen Daimler AG oder eine sogenannte Kombi-Klage
    sinnvoll sein.

    HAHN Rechtsanwälte vertritt beim Abgasskandal mehr als 3.000
    Betroffene und ist beim Widerruf von Autokrediten bundesweit führend.
    Durch den Widerruf eines Autokredits können Inhaber von Dieseln und
    Benzinern ihr Fahrzeug kostengünstig zurückgeben. HAHN Rechtsanwälte
    bietet allen betroffenen Verbrauchern einen kostenfreien Erstcheck
    an. Weitere Informationen können Sie unter
    https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen erhalten.

    Zum Kanzleiprofil:

    Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
    führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und
    Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die auf Anleger- und
    Verbraucherseite tätig ist. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
    Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partner,
    Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und Lars Murken-Flato sind seit
    mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
    tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
    Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die
    Kanzlei sind zurzeit vierzehn Anwälte, davon sind fünf Fachanwälte
    für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp hat Standorte in Hamburg, Bremen
    und Stuttgart.

    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/61631
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    Kanzleikontakt:
    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
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    Fax: +49-40-361572361
    E-Mail:
    hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
    http://www.hahn-rechtsanwaelte.de



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