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    VW Skandal Sensation - BGH Beschluss wirkt  573  0 Kommentare Urteil auf Neulieferung eines Audi Q3 rechtskräftig, Kläger bekommt neues Fahrzeug ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen

    Lahr (ots) - In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren im VW Abgasskandal
    vor dem Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 121/17 hat ein Händler
    (wahrscheinlich auf Anweisung von VW) eine Berufung vor dem
    Oberlandesgericht zurückgenommen. Zuvor hatte das Landgericht
    Osnabrück dem Kläger ein Neufahrzeug zugesprochen, Zug um Zug gegen
    Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs ohne Zahlung einer
    Nutzungsentschädigung.

    Nachdem der Kläger feststellte, dass sein Audi Q3 mit einer
    illegalen Abschalteinrichtung versehen ist, beauftragte er seine
    Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
    damit, einen Anspruch auf Neulieferung eines neuen Audi Q3 geltend zu
    machen. Er kaufte das Fahrzeug im Oktober 2013 und fuhr damit
    zwischenzeitlich ca. 100.000 km. Als dies von der Gegenseite
    abgelehnt wurde, erhob die Kanzlei Klage. Der Kläger verlangte die
    Neulieferung mit dem folgenden Antrag:

    Die Beklagtenpartei wird verurteilt, der Klägerpartei ein
    mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der
    aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer
    technischer Ausstattung wie das Fahrzeug Audi Q3, FIN: XXX Zug um Zug
    gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs Audi Q3, FIN: XXX
    nachzuliefern.

    Das Landgericht Osnabrück, 9 O 1061/16 gab der Klage statt und
    verurteilte den Händler, einen neuen Audi Q3 zu liefern. Obwohl der
    Kläger bereits ca. 100.000 km mit seinem manipulierten Fahrzeug
    zurückgelegt hat, muss er nach dem Urteil keine Nutzungsentschädigung
    bezahlen. Gegen dieses Urteil des Landgerichts Osnabrück legte der
    Händler Berufung am Oberlandesgericht Oldenburg ein. Die mündliche
    Verhandlung sollte am 22.03.2019 stattfinden. Dazu kommt es jedoch
    nicht mehr, da der Händler seine Berufung noch vor der mündlichen
    Verhandlung am 21.03.2019 zurückgenommen hat. Offensichtlich ist dies
    auf Weisung des Volkswagenkonzerns geschehen. Damit soll
    offensichtlich verhindert werden, dass es zu einem
    oberlandesgerichtlichen Urteil kommt. Der Bundesgerichtshof hatte
    erst kürzlich entschieden, dass die Nachlieferungsklagen der
    Geschädigten im Abgasskandal gute Aussichten auf Erfolg haben. Der
    Händler fürchtete daher offensichtlich eine Verurteilung und wollte
    ein oberlandesgerichtliches Urteil verhindern.

    Nachdem die Berufung zurückgenommen wurde, ist das Urteil
    rechtskräftig. Der Kläger kann vom Händler die Neulieferung eines
    Audi Q3 verlangen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren
    federführend führt und bundesweit bereits mehr als 10.000
    Gerichtsverfahren im Abgasskandal eingeleitet und mehr als 1000
    positive Urteile erstritten hat, teilt mit: "Es ist eine Sensation.
    Der Kläger ist 6 Jahre kostenlos mit seinem Fahrzeug gefahren und
    erhält jetzt ein neues Fahrzeug. Offensichtlich fürchtete der Händler
    sich vor der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts und der
    Rechtsprechung des BGH und nahm deshalb lieber kurzfristig die
    Berufung zurück, als ein negatives Urteil kassieren. Dies zeigt, dass
    die Geschädigten sehr gute Aussichten haben, Schadensersatz zu
    erhalten. Es ist jetzt dringend an der Zeit, Schadensersatzansprüche
    gegen VW geltend zu machen, was auch noch 2019 möglich ist. Die
    Ansprüche sind noch nicht verjährt."

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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    77933 Lahr
    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
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    https://www.vw-schaden.de/


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