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     1419  0 Kommentare Glücksspielstaatsvertrag - 2021 geht es auch um die Zukunft von LOTTO

    Hamburg (ots) - Die Länderchefs haben sich gestern in Berlin auf
    einen 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag geeinigt, hauptsächlich
    betrifft dieser ein neues Erlaubnisverfahren für Sportwettanbieter,
    gültig zunächst bis Juni 2021. "Das ist ein wichtiger Schritt in die
    richtige Richtung", so Norman Faber, Präsident des Deutschen
    Lottoverbandes (DLV). "Die Bundesländer müssen jetzt die nächsten
    Monate intensiv nutzen, um mit Beteiligung der Branchenverbände eine
    grundlegende, kohärente Reform der deutschen Glücksspielregulierung
    auf den Weg zu bringen, die auch die Lotterien einschließt. Wir
    stehen für konstruktive Gespräche bereit."

    Die Umsätze der klassischen Lotterie "Lotto 6aus49" sind in den
    vergangenen zehn Jahren um ein Drittel eingebrochen, während
    Lotterien im Rest von Europa um ein Viertel gewachsen sind. Die
    Talfahrt des klassischen Lottospiels begann im Jahr 2008 mit
    Einführung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV). Infolge der
    Begründung der staatlichen Monopole mit Suchtgefahren, die bei
    Lotterien nachweislich irrelevant ist, mussten Werbung und Vertrieb
    von Lotto sowie Klassen- und Soziallotterien stark eingeschränkt
    werden. Der Lotterievertrieb durch private Lotterievermittler, die
    zuvor bis zu 20 Prozent der Lotterieumsätze generiert hatten, wurde
    faktisch verboten. Im europäischen Vergleich sind den Bundesländern
    dadurch seit Einführung des GlüStV allein im Bereich der Lotterien
    rund 15 Milliarden Euro an Steuern und Zweckerträgen entgangen.

    "Die Begründung des Lotterieveranstaltungsmonopols mit
    Suchtgefahren ist weder geeignet noch notwendig", so Faber. Der DLV
    appelliert an die Bundesländer, eine umfassende Reform der
    Regulierung aller Glücksspielbereiche auf den Weg zu bringen, unter
    Berücksichtigung der tatsächlichen Risiken. "Eine risikoadäquate
    Lockerung von Produkt-, Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für
    Lotterien ist unumgänglich, um das Gemeinwohl nachhaltig zu sichern."

    OTS: Deutscher Lottoverband (DLV)
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/63869
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    Pressekontakt:
    Deutscher Lottoverband e.V., Rüdiger Keuchel, Tel. 040 8900396,
    rkeuchel@deutscherlottoverband.de




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