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    Wirecard AG: Externe Untersuchung von Rajah & Tann ergibt keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abschlüsse von Wirecard

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    DGAP-News: Wirecard AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
    Wirecard AG: Externe Untersuchung von Rajah & Tann ergibt keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abschlüsse von Wirecard

    26.03.2019 / 14:14
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Wirecard gibt Einblick in die heute erhaltene Zusammenfassung der detaillierten Ergebnisse einer unabhängigen Untersuchung der Wirecard-Transaktionen und -Vorgänge zu Behauptungen, die von Rajah & Tann Singapore LLP (R&T) im Mai 2018 aufgenommen wurden.

    Die Ergebnisse beschränken sich auf bestimmte Transaktionen, die einzelne Wirecard-Tochtergesellschaften in Asien betreffen, und basieren auf den R&T zur Verfügung gestellten Dokumenten, einschließlich einer Buchhaltungsprüfung bestimmter von R&T identifizierter Transaktionen, die durch ein Forensik-Team eines renommierten, weltweit unabhängigen Beratungsunternehmens durchgeführt wurde.

    Die unabhängige Überprüfung ergab keine Ergebnisse von sog. "round-tripping" oder Korruption. Keine Feststellung hat einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage. Die einzige Korrektur, die sich aus dieser Untersuchung ergibt, betrifft EUR 2,5 Mio. Umsatz im Jahr 2017, die durch andere positive Korrekturen kompensiert wird, die im Rahmen von Auditverfahren außerhalb der Rajah & Tann-Untersuchung für den gleichen Berichtszeitraum festgestellt wurden.

    Zusammenfassung

    1. Eine nicht implementierte Transaktionsstruktur mit einer bestimmten Kundengruppe hat zu den folgenden fehlerhaften Rechnungslegungsvorgängen geführt: Im Jahr 2017 wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 2,5 Mio. aus einem angeblichen Vertrag zu Unrecht durch eine Wirecard-Tochtergesellschaft verbucht (und entsprechend unberechtigterweise in Rechnung gestellt; dies wird im Jahresabschluss 2018 korrigiert werden). Eine Tochtergesellschaft hat für einen kurzen Zeitraum in 2018 fälschlicherweise einen Vermögensgegenstand zu einem Wert von ca. EUR 3 Mio. aktiviert; dies wurde jedoch innerhalb einer Woche korrigiert und wird weder in dem Jahresabschluss 2018 abgebildet noch wird es Auswirkungen auf diesen haben.

    Kommentar: Die entsprechenden Verträge beziehen sich auf ein Projekt, bei dem Wirecard eine Bank bei der digitalen Transformation ihrer Produkte und Dienstleistungen mit der Software von Wirecard unterstützt. Die Lieferung der Softwareleistungen erfolgte schließlich im Jahr 2018. Die Umsatzrealisierung hinsichtlich des Lieferzeitraums wird entsprechend angepasst, wobei die realisierbaren Gesamterlöse gleich bleiben.

    Zudem wurden Entwürfe von Verträgen vorbereitet und im Namen der Gesellschaft unterschrieben, jedoch nicht abgeschlossen. Diese Vorgänge betrafen Vereinbarungen, denen möglicherweise keine tatsächlichen Geschäftsvorgänge zu Grunde lagen. Mit Ausnahme einer Transaktion in Höhe von ca. TEUR 63, hat sich keiner der Entwürfe in Buchungen niedergeschlagen oder zu Zu- oder Abflüssen aus den Bankkonten der Tochtergesellschaften geführt.

    Kommentar: In Vorbereitung auf bestimmte mögliche Geschäftsvorfälle, die im Ergebnis nicht stattgefunden haben, wurden Entwürfe und Musterverträge zur Weitergabe an die Geschäftspartner vorbereitet. Eine Transaktion in Höhe von ca. TEUR 63 betrifft die Erstattung von Business Development Aufwendungen eines Partners.

    2. Im Januar 2018 wurde ein Betrag von EUR 2,3 Mio. in die Aufstellung ausstehender alter Forderungen einer Wirecard-Tochtergesellschaft aufgenommen. Dies erfolgte fälschlicherweise, da mit dem Geschäftspartner weder ein Vertrag existierte noch ein Geschäftsvorgang zu verzeichnen war. Der Eintrag wurde einen Monat später aus der Liste entfernt, ohne dass er jemals im Hauptbuchkonto eingebucht wurde.

    3. Darüber hinaus konnte Rajah & Tann Singapore LLP bestimmte Zahlungen zwischen Geschäftspartnern und Wirecard-Gesellschaften nicht den zwischen diesen bestehenden Verträgen zuordnen.

    Kommentar: Weder die GuV noch die Bilanz sind von dieser Feststellung betroffen. Wirecard hat geeignete Maßnahmen ergriffen, um die Struktur der Abschlüsse zu verbessern und um den Geldeingang gegen einzelne Buchungen auf einer detaillierteren Ebene verfolgen zu können.

    4. Es konnte nicht geklärt werden, weshalb Umsatz mit einem Dritten, mit dem eine Wirecard Gesellschaft Geschäftsbeziehungen unterhält, in den Büchern einer anderen Wirecard-Einheit verbucht wurde. Hinsichtlich des verbuchten Umsatzes, konnte kein vollständiger Zahlungseingang verzeichnet werden. Es gibt Hinweise, dass Verträge für die Zwecke der IFRS Abschlussprüfung erstellt wurden

    Kommentar: Weder die GuV noch die Bilanz sind von diesen Themen betroffen. Bestimmte kommerzielle Vereinbarungen wurden von der Finanzabteilung in Singapur neu formuliert, um spezifische Klauseln aufzunehmen, die für die Einhaltung von IFRS 15 erforderlich sind.

    5. Eine interne Vereinbarung und eine separate interne Transaktion zwischen den Wirecard-Gesellschaften wurden von oder auf Anweisung eines Mitarbeiters ohne offensichtliche Befugnis dazu abgeschlossen.

    Kommentar: Es war vorgesehen, den Mitarbeiter zum Direktor der jeweiligen Gesellschaft zu ernennen und im Register einzutragen. Den Transaktionen lagen tatsächlich Geschäftsvorfälle zugrunde. Wirecard wird ihre internen Unterschriftsrichtlinien und das Vertragsmanagement entsprechend verbessern.

    6. Einzelne lokale Angestellte in Singapur können sich möglicherweise im Hinblick auf einige der vorgenannten Vorgänge nach lokalem Recht strafbar gemacht haben. Die Ermittlungen der Behörden in Singapur dauern an.

    7. Aus den Untersuchungen haben sich keine Erkenntnisse über eine strafrechtliche Verantwortung in Bezug auf die Konzernzentrale von Wirecard in München/Aschheim nach dem Recht von Singapur ergeben.

    Wirecard investiert kontinuierlich in die Verbesserung der globalen Compliance- und Corporate Governance-Systeme und arbeitet eng mit dem internen Compliance-Team und renommierten unabhängigen Beratern zusammen, um die Compliance- und Governance-Prozesse kontinuierlich zu verbessern und weiter zu entwickeln.

    Um die Ergebnisse der Untersuchung von Rajah & Tann im Rahmen der laufenden Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Jahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2018 berücksichtigen zu können, hat der Vorstand heute beschlossen, die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der Bilanzpressekonferenz (bisher 4. April 2019) auf den 25. April 2019 zu verschieben.

    Das Management bestätigt die Prognose für 2019, ein EBITDA zwischen EUR 740 Mio. und EUR 800 Mio. zu erreichen.

    Kontakt:
    Iris Stöckl
    VP Corp.Com./IR
    Tel.: +49 (0) 89-4424-1424
    e-Mail: iris.stoeckl@wirecard.com
    http://www.wirecard.de
    ISIN DE0007472060
    Reuters: WDI.GDE
    Bloomberg: WDI GY

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    26.03.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Wirecard AG
    Einsteinring 35
    85609 Aschheim b. München
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)89-4424 1400
    Fax: +49 (0)89-4424 1500
    E-Mail: ir@wirecard.com
    Internet: www.wirecard.com
    ISIN: DE0007472060
    WKN: 747206
    Indizes: DAX, TecDAX, Prime All Share, Technology All Share Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    791805 26.03.2019

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