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    Untersuchung  6774  0 Kommentare Wirecard mit weißer Weste

    Heute veröffentlicht Wirecard die Ergebnisse einer Prüfung seiner Bilanzen in Asien. "Die unabhängige Überprüfung ergab keine Hinweise auf Roundtripping oder Korruption", sagte Wirecard. Nach der Nachricht ging die Aktie steil. 

    Die Wirecard AG teilte mit, dass eine Untersuchung durch eine externe Anwaltskanzlei ergab, dass es keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Bilanzierungsfragen in Asien gab. Rajah & Tann begannen im vergangenen Frühjahr mit einer ersten Untersuchung. Es ging um mögliche finanzielle Unregelmäßigkeiten, Geldwäsche und Betrug in der asiatischen Einheit von Wirecard. 

    An dieser Stelle möchte die w:o Redaktion die Punkte der Wirecard-Pressemitteilung in ungekürzter Form wiedergeben (siehe hier):

    "1.     Eine nicht implementierte Transaktionsstruktur mit einer bestimmten Kundengruppe hat zu den folgenden fehlerhaften Rechnungslegungsvorgängen geführt: Im Jahr 2017 wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 2,5 Mio. aus einem angeblichen Vertrag zu Unrecht durch eine Wirecard-Tochtergesellschaft verbucht (und entsprechend unberechtigterweise in Rechnung gestellt; dies wird im Jahresabschluss 2018 korrigiert werden).

    Eine Tochtergesellschaft hat für einen kurzen Zeitraum in 2018 fälschlicherweise einen Vermögensgegenstand zu einem Wert von ca. EUR 3 Mio. aktiviert; dies wurde jedoch innerhalb einer Woche korrigiert und wird weder in dem Jahresabschluss 2018 abgebildet noch wird es Auswirkungen auf diesen haben.  

    Kommentar: Die entsprechenden Verträge beziehen sich auf ein Projekt, bei dem Wirecard eine Bank bei der digitalen Transformation ihrer Produkte und Dienstleistungen mit der Software von Wirecard unterstützt. Die Lieferung der Softwareleistungen erfolgte schließlich im Jahr 2018. Die Umsatzrealisierung hinsichtlich des Lieferzeitraums wird entsprechend angepasst, wobei die realisierbaren Gesamterlöse gleich bleiben.     

    Zudem wurden Entwürfe von Verträgen vorbereitet und im Namen der Gesellschaft unterschrieben, jedoch nicht abgeschlossen. Diese Vorgänge betrafen Vereinbarungen, denen möglicherweise keine tatsächlichen Geschäftsvorgänge zu Grunde lagen. Mit Ausnahme einer Transaktion in Höhe von ca. TEUR 63, hat sich keiner der Entwürfe in Buchungen niedergeschlagen oder zu Zu- oder Abflüssen aus den Bankkonten der Tochtergesellschaften geführt.  

    Kommentar: In Vorbereitung auf bestimmte mögliche Geschäftsvorfälle, die im Ergebnis nicht stattgefunden haben, wurden Entwürfe und Musterverträge zur Weitergabe an die Geschäftspartner vorbereitet. Eine Transaktion in Höhe von ca. TEUR 63 betrifft die Erstattung von Business Development Aufwendungen eines Partners.  

    2.     Im Januar 2018 wurde ein Betrag von EUR 2,3 Mio. in die Aufstellung ausstehender alter Forderungen einer Wirecard-Tochtergesellschaft aufgenommen. Dies erfolgte fälschlicherweise, da mit dem Geschäftspartner weder ein Vertrag existierte noch ein Geschäftsvorgang zu verzeichnen war. Der Eintrag wurde einen Monat später aus der Liste entfernt, ohne dass er jemals im Hauptbuchkonto eingebucht wurde.  

    3.     Darüber hinaus konnte Rajah & Tann Singapore LLP bestimmte Zahlungen zwischen Geschäftspartnern und Wirecard-Gesellschaften nicht den zwischen diesen bestehenden Verträgen zuordnen.  

    Kommentar: Weder die GuV noch die Bilanz sind von dieser Feststellung betroffen. Wirecard hat geeignete Maßnahmen ergriffen, um die Struktur der Abschlüsse zu verbessern und um den Geldeingang gegen einzelne Buchungen auf einer detaillierteren Ebene verfolgen zu können.  

    4.     Es konnte nicht geklärt werden, weshalb Umsatz mit einem Dritten, mit dem eine Wirecard Gesellschaft Geschäftsbeziehungen unterhält, in den Büchern einer anderen Wirecard-Einheit verbucht wurde. Hinsichtlich des verbuchten Umsatzes, konnte kein vollständiger Zahlungseingang verzeichnet werden. Es gibt Hinweise, dass Verträge für die Zwecke der IFRS Abschlussprüfung erstellt wurden.  

    Kommentar: Weder die GuV noch die Bilanz sind von diesen Themen betroffen. Bestimmte kommerzielle Vereinbarungen wurden von der Finanzabteilung in Singapur neu formuliert, um spezifische Klauseln aufzunehmen, die für die Einhaltung von IFRS 15 erforderlich sind.  

    5.     Eine interne Vereinbarung und eine separate interne Transaktion zwischen den Wirecard-Gesellschaften wurden von oder auf Anweisung eines Mitarbeiters ohne offensichtliche Befugnis dazu abgeschlossen.

    Kommentar: Es war vorgesehen, den Mitarbeiter zum Direktor der jeweiligen Gesellschaft zu ernennen und im Register einzutragen. Den Transaktionen lagen tatsächlich Geschäftsvorfälle zugrunde. Wirecard wird ihre internen Unterschriftsrichtlinien und das Vertragsmanagement entsprechend verbessern.

    6.     Einzelne lokale Angestellte in Singapur können sich möglicherweise im Hinblick auf einige der vorgenannten Vorgänge nach lokalem Recht strafbar gemacht haben. Die Ermittlungen der Behörden in Singapur dauern an.  

    7.     Aus den Untersuchungen haben sich keine Erkenntnisse über eine strafrechtliche Verantwortung in Bezug auf die Konzernzentrale von Wirecard in München/Aschheim nach dem Recht von Singapur ergeben.

    Um die Ergebnisse der Untersuchung von Rajah & Tann im Rahmen der laufenden Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Jahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2018 berücksichtigen zu können, hat der Vorstand heute beschlossen, die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der Bilanzpressekonferenz (bisher 4. April 2019) auf den 25. April 2019 zu verschieben.

    Das Management bestätigt die Prognose für 2019, ein EBITDA zwischen EUR 740 Mio. und EUR 800 Mio. zu erreichen."




    wallstreetONLINE Redaktion
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