Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Wann sind Überstunden rechtlich zulässig?
Überstunden sind mittlerweile in vielen Berufen an der Tagesordnung. Die Zahlen belegen dies: So sind es jährlich ca. 1,4 Milliarden unbezahlte Überstunden. Wann Überstunden gegen das Gesetz verstoßen, erfahren Sie nun bei uns!
Sind Überstunden verpflichtend?
Unter Umständen können Überstunden sogar verpflichtend sein, allerdings nur in Ausnahmesituationen, wie Überschwemmungen oder Bränden. Grundsätzlich müssen diese aber in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen festgeschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, hat der Arbeitnehmer das Recht, diese abzulehnen.
Zulässig bzw. gerechtfertigt sind Überstunden aber auch in anderen Fällen. Wenn zum Beispiel zahlreiche Mitarbeiter krank sind oder ein Arbeiten zeitweise aufgrund eines Serverausfalles nicht möglich war.
Eine Ablehnung der geforderten Überstunden ist allerdings nicht möglich, wenn diese vertraglich festgelegt sind. Eine Voraussetzung ist aber eine Zustimmung des Betriebsrates, fall dieser existiert.
Wie viele Überstunden sind gesetzlich maximal erlaubt?
Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Bei einer gewöhnlichen 40 Stunden Woche sind also maximal acht Überstunden erlaubt. Dies gilt übrigens auch für volljährige Auszubildende.
Doch auch hier gibt es eine Ausnahme, unter Umständen ist eine Ausweitung auf 10 Arbeitsstunden pro Tag möglich. Dies ist aber auch nur dann zulässig, wenn diese innerhalb der nächsten sechs Monate per Freizeit ausgeglichen werden.
Übrigens: Azubis unter 18 Jahren dürfen maximal 40 Stunden die Woche arbeiten.
Vergütung der Überstunden
Die Vergütung der Überstunden ist immer wieder ein Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Gesetz gibt hier allerdings keine Antwort, da es keine genauere Regelung gibt.
Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können in solchen Fällen meist weiterhelfen. Doch auch wenn dies nicht der Fall ist haben Arbeitnehmer ein Recht auf Ausgleich durch Freizeit oder Geld.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Überstunden”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.