Arbeitsrecht
Anrede im Arbeitsalltag: Darf mein Chef mir einen Spitznamen geben?
Besonders in Partnerschaften sind Spitznamen keine Seltenheit, im Job sind sie einem jedoch oftmals unangenehm. Doch darf dies ein Vorgesetzter überhaupt?
Darf mein Vorgesetzter mit per Spitznamen anreden?
In solchen Fällen kommt es immer darauf an, was Sie davon halten. Finden Sie es in Ordnung, dann spricht nichts dagegen. Stört es Sie jedoch, hilft eine offene Kommunikation, woraufhin der Chef das Nennen mit Spitznamen unterlassen sollte. Sie haben ein Recht darauf, dass man Sie mit korrektem Namen anspricht.
Wenn Ihr Chef sein Verhalten nicht ändern sollte, verstößt dieser gegen seine arbeitsrechtlichen Pflichten, da er Sie nicht mit Respekt behandelt, was das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen verletzt.
Nun haben Sie die Möglichkeit, den Betriebs- oder Personalrat einzuschalten oder sogar eine Abmahnung auszusprechen.
Kann man dies als Mobbing werten?
Unter Umständen ja! Spitznamen können einen schneller verletzten als man glauben mag. Zudem können Sie dem guten Ruf schaden oder sogar den beruflichen Erfolg verringern.
Wenn die gewählten Spitznamen sogar einen sexistischen oder kulturellen Hintergrund besitzen, könnte die Grenze zum Mobbing schnell überschritten werden.
Was kann man gegen Mobbing unternehmen?
Neben dem Arbeitnehmer hat natürlich auch der Arbeitgeber seine Pflichten. Dazu gehört der Schutz der Mitarbeiter, also unter anderem auch vor Mobbing. Somit hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass etwas unternommen wird, wie beispielsweise diverse Coachings oder Mitarbeitergespräche. Zudem könnte eine Abmahnung gegen den Mobber erwirkt werden.
Unternimmt der Vorgesetzte nichts gegen diese Situation, missachtet er seine Fürsorgepflicht. Auch hier stehen dem Mitarbeiter nun diverse Rechte zu.
Mehr dazu: https://www.youtube.com/watch?v=8e98zgAmd2A
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.