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    DGAP-News  195  0 Kommentare Future Business KG aA: Feststellungsklage über EUR 311.000.000,00 zurückgewiesen (deutsch)

    Future Business KG aA: Feststellungsklage über EUR 311.000.000,00 zurückgewiesen

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    DGAP-News: Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter / Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
    Future Business KG aA: Feststellungsklage über EUR 311.000.000,00 zurückgewiesen

    03.04.2019 / 09:30
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Landgericht Dresden am 22.03.2019: Future Business KG aA (FUBUS)-Gläubiger können vorläufig aufatmen - die mit den Ansprüchen der Anleger konkurrierende Forderung der Insolvenzverwalterin einer Tochtergesellschaft über 311.000.000,00 Euro wurde erstinstanzlich zurückgewiesen, eine Quotenverschlechterung zu Lasten der Anleger um mehr als 30% wurde damit vorerst vermieden.

    Kurzzusammenfassung des Verfahrens:

    Die Insolvenzverwalterin über das Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner (IKP), Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde, hat unter dem Aktenzeichen 9 O 1418/16 vor dem Landgericht Dresden Herrn Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Future Business KG aA verklagt. Sie beanspruchte für die IKP, mit einer Forderung von EUR 311.065.363,00 in die Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren der FUBUS aufgenommen zu werden.

    Die möglichen Konsequenzen:

    Die Klage vom 06.06.2016 war aus Anlegersicht ein Affront, da die Insolvenzmasse der Tochtergesellschaft den gleichen Rang in der Insolvenzquotenverteilung begehrte wie tausende um ihre Ersparnisse geprellte Anleger. Das aber wäre aus der Perspektive der gebeutelten Gläubiger von FUBUS nicht zu verstehen, da eine konzerneigene, insolvente Tochter als "Teil der Tat" ebenfalls Zahlungen aus der Insolvenz der Konzern-Mutter erhielte. Und dies in beträchtlicher Höhe - bislang belaufen sich die im ersten Rang festgestellten Forderungen auf ca. 669 Mio. Euro (Veröffentlichung des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Dresden vom 02.07.2018). Würde die (angebliche) Forderung der IKP in der Verteilung berücksichtigt werden, müssten Insolvenzgläubiger mit Quoteneinbußen von überschlägig einem Drittel rechnen, die wirtschaftlich zu Gunsten der IKP-Gläubiger bis zu einer 100% Quote für diese Gläubiger umverteilt würden - einfach unfair.

    Das Ergebnis:

    Herr Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler (federführend vertreten durch RAin Alexandra Steinecke- Meyns, Kübler Rechtsanwälte, Dresden) als Insolvenzverwalter von FUBUS konnte die von ihm vertretene Masse erfolgreich verteidigen. Im Rahmen seiner Bestellung als Gemeinsamer Vertreter ist Herr Rechtsanwalt Christian Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter (Prozessvertretung: RA Robert Nentwich, G&P Rechtsanwälte, Nürnberg) dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beigetreten, um die Perspektive der Anleger als Opfer des "Systems FUBUS" zu vertreten.
    Ein "Umverteilungsschaden" zu Lasten der FUBUS-Anleger in einer Größenordnung von bis zu 35 Mio. EUR wurde damit vorerst abgewendet. Die Insolvenzverwalterin der IKP, Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde, hat nunmehr die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen und ein nachinstanzliches Gericht mit dem Fall zu befassen.

    Das Verfahren FUBUS/Infinus-Gruppe:

    Die Insolvenz rund um die Unternehmen der FUBUS / Infinus Gruppe ist eine der größten Insolvenzen im Anleihesektor Deutschlands. Die Insolvenzverfahren aus 2013/2014 stellt die Abwicklungsbeteiligten vor besondere Herausforderungen durch hohe Gläubigerzahlen und komplexe Legitimationsprüfungen im Zusammenhang mit der Emission fungibler, effektiver Stücke. Gläubiger von FUBUS dürfen entsprechend der Mitteilungen des Insolvenzverwalters Dr. Bruno M. Kübler eine Quote von insg. 20 % (inkl. der bereits erhaltenen Abschlagszahlung) erwarten.

    Zu Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter:

    Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist in mehreren Verfahren für Schuldverschreibungskapital von über EUR 540.000.000,00 zum Gemeinsamen Vertreter bestellt. Zuletzt konnte Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter im Verfahren über das Vermögen der Rudolf Wöhrl AG signifikante Verbesserungen für die von ihm als Gemeinsamer Vertreter repräsentierten Anleihegläubiger erreichen.

    Mit über 20 Jahren Best-Practice-Erfahrung in Sanierung und Restrukturierung setzt Gloeckner im Rahmen der unabhängigen Kollektivvertretung die Rechte und Ansprüche der Schuldverschreibungsgläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz durch und nimmt deren Interessen aktiv wahr.

    Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter
    www.fubus-osv.de
    www.bondcounsel.de
    Laufertorgraben 2
    90489 Nürnberg

    Tel: +49 911 588885 - 0
    Fax: +49 911 588885 - 10
    E-Mail: info@fubus-osv.de

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    03.04.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    794119 03.04.2019

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