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    DGAP-Adhoc  440  0 Kommentare Senvion S.A.: Senvion GmbH stellt Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens nachdem Diskussionen mit Kreditgebern bisher erfolglos geblieben sind





    DGAP-Ad-hoc: Senvion S.A. / Schlagwort(e): Insolvenz


    Senvion S.A.: Senvion GmbH stellt Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens nachdem Diskussionen mit Kreditgebern bisher erfolglos geblieben sind


    09.04.2019 / 15:27 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Senvion S.A.: Senvion GmbH stellt Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens nachdem Diskussionen mit Kreditgebern bisher erfolglos geblieben sind


    Luxemburg, 9. April 2019 - Die Senvion GmbH ("Senvion") hat heute beim Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gemäß § 270 der Insolvenzverordnung gestellt nachdem Diskussionen mit den Kreditgebern des Unternehmens bisher erfolglos geblieben sind. Ziel des Verfahrens ist die Fortsetzung des eingeschlagenen umfangreichen Transformationsprogramms, welches der CEO und die Geschäftsleitung zu Jahresbeginn gestartet haben. Parallel hierzu befinden sich Kreditgeber und wesentliche Anleihegläubiger aktuell weiterhin in intensiven Diskussionen zu einem bestehenden Finanzierungsangebot, um die Unterstützung des laufenden Geschäfts sicherzustellen. In diesem Falle könnte das Unternehmen den eingeleiteten Prozess erfolgreich abbrechen.



    Dieses vorläufige Eigenverwaltungsverfahren bezieht sich auf die Senvion GmbH sowie deren Tochtergesellschaft Senvion Deutschland GmbH. Im Laufe der Woche werden voraussichtlich auch die Senvion S.A., die Senvion Topco GmbH sowie die Senvion Holding GmbH Anträge auf Insolvenzeröffnung stellen.



    Der Prozess einer vorläufigen Eigenverwaltung sieht vor, dass die Geschäftsleitung weiter im Amt bleibt, unverändert ihre Rechte und Pflichten ausübt, und die Geschäfte weiterführt. Das Tagesgeschäft und das Servicegeschäft sollen während des beantragten Verfahrens weitergeführt werden. Mit Dr. Gerrit Hölzle und Dr. Thorsten Bieg wurden zwei ausgewiesene Experten mit umfangreicher Erfahrung in eigenverwalteten Restrukturierungsfällen zur Unterstützung des Restrukturierungsprozesses in die Geschäftsleitungen der antragstellenden Gesellschaften berufen.

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