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    FPSB warnt  590  0 Kommentare Kostenausweis nach MiFID II begünstigt Anlage-Fehlentscheidung

    Frankfurt am Main (pts026/09.04.2019/15:30) - Seit dem 3. Januar 2018 ist die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II in Kraft. Ziel der Überarbeitung der im Jahr 2007 verabschiedeten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, MiFID I, ist es unter anderem, die Transparenz für Anleger zu erhöhen und den Anlegerschutz zu stärken. Doch ist das wirklich der Fall? Das Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) hat auf Anfrage des Bundesfinanzministeriums die dem FPSB angeschlossenen Finanzplaner nach ihren Erfahrungen befragt.

    "Soweit es die eingeführte Darstellung von Kosten beim Wertpapierkauf betrifft, ist ein Ergebnis der Umfrage unter unseren Zertifikatsträgern, dass diese bezweifeln, dass MiFID II tatsächlich zu mehr Transparenz führt", sagt der FPSB-Vorstandsvorsitzende Prof. Rolf Tilmes. Mehr noch: Die befragten CFP-Professionals warnen sogar, dass die Vorgaben zur Kostendarstellung Fehlentscheidungen der Anleger begünstigen.

    "Grundsätzlich", sagt FPSB-Vorstand Prof. Tilmes, "begrüßen der FPSB Deutschland und seine Zertifikatsträger jede Maßnahme, mit deren Hilfe Kunden bessere Entscheidungen treffen können". Aus diesem Grund beinhalten die Standesregeln des Finanzplaner-Verbandes bereits seit Jahrzehnten die Verpflichtung, Anleger über alle anfallenden Kosten offen und transparent zu informieren. "Eine wesentliche Verbesserung der Transparenz durch MiFID II können unsere FPSB-Mitglieder nach einem Jahr Erfahrung mit der neuen Finanzmarktrichtlinie aber nicht feststellen."

    Kostendarstellung nach MiFID II verwirrt Kunden

    Ein erster Kritikpunkt betrifft die vorgeschriebene Ex-Ante-Kostendarstellung, bei der die Kosten einer Geldanlage über mehrere Jahre kumuliert als Gesamtsumme sowie als Prozentzahl ausgewiesen werden müssen. Das ist nach Erfahrung der CFP-Professionals für die meisten Kunden kaum verständlich. "Vielen ist nicht klar, was zum Beispiel 15 Prozent Gesamtkosten in fünf Jahren bedeutet", zitiert Tilmes die Erfahrung der Finanzberater. Zudem falle es den Kunden schwer, eine solche Zahl zu interpretieren und sie mit anderen Anlagemöglichkeiten zu vergleichen.

    Besonders schwierig sei dadurch der Vergleich mit Produkten, die keine Gebühren ausweisen, sondern wie Sparbriefe und Tagesgeld die Kosten über den gebotenen Zins implizit berücksichtigen oder mit Anlagen wie Indexpolicen, die die Einnahmen des Anbieters in einem Algorithmus zur Renditeberechnung berücksichtigen. "Die Erfahrung ist, dass dies bei den Kunden zu Fehlentscheidungen führen kann", warnt Tilmes. "Hier geht MiFID II am Ziel, den Anlegern auf Basis einer fairen Entscheidungsgrundlage zu der für sie passenden Anlageentscheidung zu verhelfen, vorbei."

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    FPSB warnt Kostenausweis nach MiFID II begünstigt Anlage-Fehlentscheidung Seit dem 3. Januar 2018 ist die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II in Kraft. Ziel der Überarbeitung der im Jahr 2007 verabschiedeten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, MiFID I, ist es unter anderem, die Transparenz für Anleger zu …