SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG
Einladung zur 22. o. Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Klagenfurt (pta006/10.04.2019/08:00) - Der Vorstand der SW Umwelttechnik Stoiser & Wolschner AG, FN 109859 h,
lädt zur
22. ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, 9. Mai 2019 um 11 Uhr
im Konferenzraum Alpe des Seepark Hotels, Universitätsstraße 104, 9020 Klagenfurt
Fax: +43 463 32109 195
Internetseite: www.sw-umwelttechnik.com
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2018
2. Bericht des Vorstandes über die Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft
3. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns
Lesen Sie auch
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019
Bereitstellung von Informationen gemäß § 108 Abs. 3 und Abs. 4 AktG:
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 18. April 2019, bei der Gesellschaft in A-9020 Klagenfurt, Bahnstraße 89, Abteilung Investor Relations,
oder auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sw-umwelttechnik.com) Einsicht in folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und Abs. 4 AktG zu nehmen:
- Einberufung der Hauptversammlung
- Geschäftsbericht 2018, darin enthalten: Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes, Bericht des Aufsichtsrates,
Corporate Governance Bericht
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 samt Anhang und Lagebericht
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 7
- Unterlagen der Aufsichtsratskandidatin samt Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG
- die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht nach § 114 AktG
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG (§ 106 Z 5 AktG)
Die Aktionäre werden ausdrücklich auf ihre Rechte nach § 109 AktG (Beantragung von Tagesordnungspunkten), § 110 AktG (Beschlussvorschläge von Aktionären), § 118 AktG (Auskunftsrecht) und § 119 AktG
(Antragstellung in der Hauptversammlung) hingewiesen. Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.sw-umwelttechnik.com) zugänglich. Das Aktionärsverlangen nach § 109 AktG muss der Gesellschaft spätestens am 18. April 2019 (21. Tag vor der HV) zugehen, Beschlussvorschläge von Aktionären zu
Tagesordnungspunkten müssen der Gesellschaft nach § 110 AktG spätestens am 29. April 2019 (7. Werktag vor der HV) zugehen.