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Corestate Capital Holding S.A. beschließt Umsetzung einer zweiten Tranche des bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms
DGAP-Ad-hoc: Corestate Capital Holding S.A. / Schlagwort(e): Aktienrückkauf |
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
ZUGLEICH BEKANNTMACHUNG ENTSPRECHEND ART. 5 ABS. 1 LIT. A) DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 UND ART. 2 ABS. 1 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) NR. 2016/1052 // AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM
CORESTATE Capital Holding S.A. beschließt Umsetzung einer zweiten Tranche des bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms
- Umsetzung einer zweiten Tranche vom 15. April 2019 bis einschließlich 25. April 2019 mit einer Preisspanne von EUR 36,17 bis EUR 39,98 im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms beschlossen
- Aktienrückkaufprogramm vom 1. April 2019 bis einschließlich 25. April 2019 über bis zu 500.000 Aktien mit einer Laufzeit
- Aktienrückkauf erfolgt über die Börse (XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse)
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