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    DGAP-Adhoc  635  0 Kommentare Corestate Capital Holding S.A. beschließt Umsetzung einer zweiten Tranche des bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms





    DGAP-Ad-hoc: Corestate Capital Holding S.A. / Schlagwort(e): Aktienrückkauf


    Corestate Capital Holding S.A. beschließt Umsetzung einer zweiten Tranche des bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms


    12.04.2019 / 20:12 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
    ZUGLEICH BEKANNTMACHUNG ENTSPRECHEND ART. 5 ABS. 1 LIT. A) DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 UND ART. 2 ABS. 1 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) NR. 2016/1052 // AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM

    CORESTATE Capital Holding S.A. beschließt Umsetzung einer zweiten Tranche des bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms

    • Umsetzung einer zweiten Tranche vom 15. April 2019 bis einschließlich 25. April 2019 mit einer Preisspanne von EUR 36,17 bis EUR 39,98 im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms beschlossen

    • Aktienrückkaufprogramm vom 1. April 2019 bis einschließlich 25. April 2019 über bis zu 500.000 Aktien mit einer Laufzeit

    • Aktienrückkauf erfolgt über die Börse (XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse)

    Luxemburg, den 12. April 2019 - Der Vorstand der CORESTATE Capital Holding S.A. mit Sitz in Luxemburg, ISIN LU1296758029 ("Gesellschaft"), hatte am 1. April 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. April 2018 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen und bis zu 500.000 Stück eigene Aktien im Zeitraum vom 1. April 2019 bis einschließlich 25. April 2019 zu erwerben. Das Aktienrückkaufprogramm wurde in eine oder zwei Tranchen eingeteilt. Die erste Tranche bezog sich auf den Zeitraum vom 1. April 2019 bis einschließlich 12. April 2019. Nach der Ermächtigung der Hauptversammlung müssen rückerworbene Aktien zu einem Preis erworben werden, der den Börsenkurs je rückerworbene Aktie zum Handelstag unmittelbar vor dem Vorstandsbeschluss zum Rückkauf um nicht mehr als 5 % unter- oder überschreitet. Der maximale Gesamtkaufpreis, für den eigene Aktien durch die CORESTATE Capital Holding S.A. im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms vom 1. April 2019 erworben werden sollen, beträgt bis zu EUR 18.505.000,- (ohne Erwerbsnebenkosten). Der Aktienrückkauf erfolgt über die Börse (XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse).
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