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    DGAP-News: EQS Group AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung


    Europäisches Parlament verabschiedet europäischen Hinweisgeberschutz - EQS Group bietet mit 'EQS Integrity Line' europaweite Lösung


    16.04.2019 / 16:23



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    Das europäische Parlament verschärft den Schutz von Whistleblowern, auch Hinweisgeber genannt, in der EU. Die entsprechende Richtlinie wurde am heutigen Dienstag in Brüssel verabschiedet. Damit müssen Unternehmen in Zukunft interne Meldekanäle anbieten, um vertrauliche Hinweise auf Rechtsverstöße wie Steuerbetrug, Geldwäsche oder Datenschutzverletzungen zu ermöglichen. Diese Pflicht betrifft EU-weit Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Damit sind mehr als 250.000 Unternehmen künftig von dieser Pflicht betroffen.



    Als Anbieter von digitalen Hinweisgebersystem profitiert die EQS Group von der Brüsseler Entscheidung. Das Unternehmen hatte im Herbst 2017 entschieden, die Geschäftstätigkeiten im Bereich Governance, Risk & Compliance (GRC) auszubauen und anschließend die Schweizer Firma Integrity Line übernommen. Integrity Line gehört zu den führenden digitalen Hinweisgebersystemen und wird weltweit bereits von mehr als 150 Unternehmen mit 50 bis 200.000 Mitarbeitern eingesetzt. Kleine Unternehmen zahlen 2.000 EUR im Jahr für den sicheren Hinweisgeberkanal, Großkonzerne mit individuellen Anforderungen mehrere zehntausend Euro. EQS Integrity Line erfüllt bereits heute alle Anforderungen der neuen EU-Richtlinie.



    Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group, begrüßt die heutige Entscheidung: "Die neue EU-Richtlinie bestätigt uns in der Einschätzung, dass der Bedarf an geschützten Hinweisgebersystem und anderen digitalen Compliance-Lösungen weiter steigen wird. Denn nur so können Unternehmen effizient Risiken minimieren und Reputationsschäden vermeiden."



    Auch wenn die EU-Mitgliedsstaaten die neuen Regulierungen zum Hinweisgeberschutz erst noch in nationales Recht umzuwandeln müssen, hat Weick eine klare Empfehlung: "Anders als bei der DSGVO sollten sich Unternehmen beim Hinweisgeberschutz frühzeitig vorbereiten."

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