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BaFin im Fall Wirecard: Anklagen und Ankündigung für 19.04.2019
Exklusiv: Im Fall Wirecard bestätigt die BaFin gegenüber der wallstreet:online-Redaktion, dass sie "Anzeige an die Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Marktmanipulation in Form einer Short Attacke in Aktien der Wirecard AG erstattet" habe. Unterdessen kündigt die BaFin neue Veröffentlichungen für den 19. April 2019 an.
"Wir haben Anzeige an die Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Marktmanipulation in Form einer Short Attacke in Aktien der Wirecard AG erstattet. Wir prüfen den Fall in alle Richtungen, unsere Untersuchungen wegen anderer potentieller Marktmanipulationen in Aktien der Wirecard AG dauern an", so Dominika Kula, Pressesprecherin der BaFin, auf aktueller Nachfrage der wallstreet:online-Redaktion.
Zuvor hatte der "Spiegel" darüber berichtet, dass "die Finanzaufsicht Journalisten wegen Marktmanipulation angezeigt" habe.
"Marktmanipulationen sind grundsätzlich beispielsweise in der Form des Scalping oder der falschen oder irreführenden Informationen möglich. Daneben kann aber auch das Zurückhalten von Ad-hoc-Mitteilungen durch börsennotierte Unternehmen eine verbotene Marktmanipulation sein", führt Kula aus.
Und weiter: "In diesem noch in vergleichbaren anderen Fällen, in denen die BaFin Anzeige wegen potentieller Marktmanipulation erstattet hat, äußern wir uns nicht zu Namen des/der Beschuldigten", so die BaFin-Sprecherin.
Zum heißdiskutierten Thema, ob die BaFin das aktuell noch gültige Leerverkaufsverbot über den 18. April 2019 hinaus verlängern wird oder nicht, sagte Sabine Reimer, Leiterin der Bafin-Kommunikation: "Wir werden dazu am 19. April etwas auf unserer Webseite veröffentlichen". Und weiter: "Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen vorab nicht mehr dazu sagen kann, da es sich um eine Insidertatsache handelt".
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