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    DGAP-Ad-hoc: aap Implantate AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Finanzierung


    aap Implantate AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung


    17.04.2019 / 10:15 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Der Vorstand der aap Implantate AG hat am 17. April 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugs- und Überbezugsrechten der Aktionäre der Gesellschaft aus dem genehmigtem Kapital 2014/I beschlossen. Das Grundkapital der aap Implantate AG soll in diesem Zuge von derzeit EUR 28.706.910,00 um bis zu EUR 4.784.485,00 durch Ausgabe von bis zu 4.784.485 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf bis zu EUR 33.491.395,00 erhöht werden. Die neuen Aktien sollen den Aktionären der Gesellschaft in einem Bezugsverhältnis von 6:1 zu einem Bezugspreis von EUR 1,04 Euro je neuer Aktie angeboten werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt.

     


    Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der aap Implantate AG aus dem Kreis ihrer Aktionäre Verpflichtungen zur Ausübung von Bezugs- und Überbezugsrechten im Volumen von insgesamt EUR 2,3 Mio. vor. Dies entspricht ca. 46 % der Kapitalerhöhung.

     



    Die Bezugsrechtskapitalerhöhung ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die aap Implantate AG kurzfristig zur Stärkung ihrer Finanzbasis umsetzen wird. Die Nettoemissionserlöse aus der Transaktion sollen in diesem Zusammenhang unter anderem zur Finanzierung des geplanten Umsatzwachstums der Gesellschaft und für die Vorbereitung und Durchführung einer klinischen Humanstudie für ihre Silberbeschichtungstechnologie verwendet werden.

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