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    DGAP-News: Medios AG / Schlagwort(e): Sonstiges


    Medios AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG


    18.04.2019 / 12:30



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Medios AG



    Hamburg



    Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG





    Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der

    Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2017 und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der Medios AG, Hamburg, fehlerhaft sind:



    1. In der Konzernbilanz und in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung ist zum 31.12.2017 der als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Betrag von 6.539 TEUR um 7.125 TEUR zu niedrig. Im Gegenzug ist die Kapitalrücklage in gleicher Höhe zu hoch ausgewiesen. Im Rahmen des im Vorjahr durchgeführten umgekehrten Unternehmenszusammenschlusses wurde das Eigenkapital ausgehend vom wirtschaftlichen Erwerber (Medios Pharma GmbH) berechnet. Notwendige Anpassungen, um das gezeichnete Kapital des rechtlichen Erwerbers (Medios AG) in Höhe von 13.664 TEUR auszuweisen, wurden unterlassen.



    Es liegt ein Verstoß gegen IFRS 3.B21 i.V.m. IFRS 3.B22 (d) vor.



    2. Der Konzernjahresüberschuss ist zum 31.12.2017 um 290 TEUR zu hoch ausgewiesen. Im Gegenzug ist die Kapitalrücklage um diesen Betrag zu gering ausgewiesen. Dies resultiert aus einem zu niedrig ausgewiesenen Personalaufwand aus anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente aus dem Aktienoptionsprogramm 2017. Die von der Gesellschaft vorgenommene lineare Verteilung des Personalaufwands über die Dienstzeit von vier Jahren verstößt gegen IFRS 2.15. Für die auf das Jahr 2017 entfallende anteilige Dienstzeit der gewährten und künftig unverfallbar werdenden Tranchen hätte schon zum 31.12.2017 Aufwand erfasst werden müssen (vgl. IFRS 2.IG 11).

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