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SHW AG: SHW AG beabsichtigt Widerruf der SHW-Aktien vom regulierten Markt und plant Fortsetzung des Börsenhandels der SHW-Aktien im Freiverkehr der Börse München (m:access). Erwerbsangebot an SHW-Aktionäre angekündigt
DGAP-News: SHW AG / Schlagwort(e): Delisting PRESSEMITTEILUNG |
SHW AG: SHW AG beabsichtigt Widerruf der SHW-Aktien vom regulierten Markt und plant Fortsetzung des Börsenhandels der SHW-Aktien im Freiverkehr der Börse München (m:access). Erwerbsangebot an SHW-Aktionäre angekündigt
Aalen, den 23 April 2019. Der Vorstand der SHW AG hat heute mit der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung der SHW-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen (sog. Delisting). Die Gesellschaft plant vorbehaltlich einer positiven Entscheidung der Börse München den Börsenhandel mit SHW-Aktien im qualifizierten Freiverkehr der Börse München (m:access) fortzusetzen.
Als Voraussetzung dieser Maßnahme hat die mittelbare Mehrheitsaktionärin, Pierer Industrie AG, die derzeit ca. 50,2% der SHW-Aktien mittelbar hält, heute ihre Entscheidung veröffentlicht, den SHW-Aktionären ein öffentliches Erwerbsangebot zu unterbreiten.
Nach der Veröffentlichung des öffentlichen Erwerbsangebots durch die Pierer Industrie AG, wird der Vorstand einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse stellen.
Die SHW AG beabsichtigt, den börslichen Handel mittels einer Einbeziehung der SHW-Aktien im Freiverkehr der Börse München im Segment m:access fortzusetzen. Zusätzlich soll auch eine Handelbarkeit der SHW-Aktien über das elektronische Handelssystem XETRA über die Einbeziehung in den Freiverkehr (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse bestehen bleiben.
Der Vorstand und Aufsichtsrat werden zum angekündigten öffentlichen Erwerbsangebot der Pierer Industrie AG fristgerecht eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben. Diese wird allen Aktionären zugänglich gemacht. Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der SHW-Aktien im regulierten Markt wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden.