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     1285  0 Kommentare Diesel von VW, Audi, Mercedes, BMW: Mittel gegen Fahrverbot und Wertverlust

    In den USA erhielten Diesel-Besitzer von Volkswagen pauschal Schadensersatz. Dagegen gilt in Deutschland: Wer sich nicht wehrt, der bleibt auf dem Wertverlust seines Fahrzeugs sitzen. Dabei gibt es effektive Möglichkeiten, gegen die Autohersteller vorzugehen. Wir sagen Ihnen, was Sie tun können.

    Erst vor wenigen Wochen hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) klar auf die Seite der Autofahrer gestellt und ihnen weitgehende Rechte beim manipulierten Diesel-Fahrzeugen zugesprochen. Aber auch bei Fahrzeugen, bei denen die Manipulationen nicht nachgewiesen sind, stehen die Chancen nicht schlecht. Mit ein bisschen Initiative lassen sich spektakuläre Erfolge erzielen. Das Kostenrisiko bleibt dabei in engen Grenzen. Denn zumeist übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten. Zwei Möglichkeiten gibt es für Verbraucher. Welche die günstigere ist, hängt stark von den individuellen Voraussetzungen ab. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine kostenlose und unverbindliche Prüfung, in der Ihnen erfahrene Anwälte sagen, welches Vorgehen für Sie das günstigste ist.

    Welche Möglichkeiten habe ich?

    Im Einzelnen: Um ein Diesel-Fahrzeug zu guten Konditionen wieder loszuwerden, können Verbraucher einerseits den auf Schadensersatz oder Gewährleistung klagen. Andererseits können sie bei ihrem Kreditinstitut den Kredit- oder Leasingvertrag widerrufen, wenn sie das Auto beim Kauf finanziert haben.

    Variante 1: Schadensersatz bzw. Gewährleistung

    Dieses Vorgehen ist nach der BGH-Entscheidung deutlich interessanter geworden und kommt für Besitzer diverser Marken in Frage. Der BGH hat gesagt: Eine illegale Abschalteinrichtung der Abgasreinigung ist ein Sachmangel. Dem Kunden kann daher ein mängelfreies Neufahrzeug zustehen. Eine Abschalteinrichtung kann dann als „illegal“ bewertet werden, wenn es einen Rückruf durch das Kraftfahrbundesamt gibt. Das gilt für Fahrzeuge folgender Hersteller: VW, Audi, Seat, Skoda, Opel, BMW und Mercedes Benz. Besitzer dieser Fahrzeuge sollten ihre Chancen prüfen lassen, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der IG Widerruf.

    Variante 2: Widerruf eines Kredit- und Leasing-Vertrags

    Ist die Ausgangslage für eine Schadensersatz-Klage unsicher, so bleibt eine zweite Möglichkeit: der Widerruf einer Kfz-Finanzierung aufgrund von Formfehlern in den Verträgen. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um ein manipuliertes Fahrzeug handelt oder nicht. Es muss noch nicht einmal ein Diesel sein, sondern kann auch ein Benziner sein. Voraussetzung ist lediglich, dass beim Kauf ein Kredit- oder Leasing-Vertrag abgeschlossen wurde und dieser fehlerhaft ist.

    Kein Kostenrisiko beim Widerruf

    Nach Analysen der Interessengemeinschaft Widerruf weist die Mehrzahl der Kfz-Finanzierungen solche Formfehler auf. Es handelt sich also nicht um Einzelfälle und es gibt auch bereits etliche Urteile zugunsten von Verbrauchern, beispielsweise gegen die Volkswagen Bank, die Mercedes Benz Bank oder die Opel Bank.

    Das Besondere beim Kredit-Widerruf: Selbst wer noch keine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann bei einigen Versicherungen noch eine Police abschließen, die anschließend die Kosten eines Rechtsstreits trägt. Das ist beispielsweise bei einer Schadensersatzklage nicht möglich. Somit gibt es beim Kredit- oder Leasing-Widerruf kein Kostenrisiko!

    So gehen Sie vor, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen

    Die genannten Punkte zeigen, dass es nicht einen einzigen richtigen Weg für alle Diesel-Besitzer gibt. Vielmehr muss die individuelle Ausgangsposition geprüft werden und auch das Kostenrisiko in Betracht gezogen werden. Eine solche Prüfung wird von erfahrenen Anwälten angeboten, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.

     

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel von VW, Audi, Mercedes, BMW: Mittel gegen Fahrverbot und Wertverlust In den USA erhielten Diesel-Besitzer von Volkswagen pauschal Schadensersatz. Dagegen gilt in Deutschland: Wer sich nicht wehrt, der bleibt auf dem Wertverlust seines Fahrzeugs sitzen. Dabei gibt es effektive Möglichkeiten, gegen die Autohersteller vorzugehen. Wir sagen Ihnen, was Sie tun können.

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