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     375  0 Kommentare Plymouth Rock Technologies Inc. veröffentlicht Unternehmensvideo

    Plymouth Rock Technologies Inc. veröffentlicht Unternehmensvideo

     

    Vancouver, BC - 30. April 2019 - Plymouth Rock Technologies Inc. (CSE: PRT) (Frankfurt: 4XA, WKN A2N8RH) (OTC: AXDRF) („Plymouth“, „PRT“ oder „Unternehmen“) freut sich, bekannt zu geben, dass es ein Unternehmensvideo veröffentlicht hat.

     

    Das Video können Sie unter folgendem Link abrufen (deutsche Untertitel verfügbar): https://youtu.be/XkG6w5hNH7Y

     

     

    Über Plymouth Rock Technologies Inc.

     

    Das Unternehmen entwickelt derzeit Zukunftslösungen im Bereich der Bedrohungserkennung, die auf modernsten technologischen Fortschritten basieren. Bei unseren modernen Methoden der Bedrohungsdetektion, die menschliche Irrtümer ausschließen, werden künstliche Intelligenz und Augmented-Reality-Schnittstellen miteinander kombiniert. Die sowohl luftgestützten als auch bodengestützten Produkte von Plymouth Rock spüren bedrohliche Gegenstände auch bei größerem Messabstand auf, als dies mit den bestehenden Technologien der Fall ist. Unsere einzigartige Radarsensorik- und Signalverarbeitungs-Technologie schafft neue Möglichkeiten für ein ferngesteuertes, nicht intrusives Screening von Menschenansammlungen in Echtzeit.

     

    Zu den Kerntechnologien von Plymouth Rock gehören: (1) ein Gerät zur ferngesteuerten Luftbilderfassung von Drohnen im Millimeterwellenbereich [Millimeter Remote Imaging from Airborne Drone („MiRIAD“)]; (2) ein kompaktes Mikrowellenradarsystem zum Scannen von Schuhen („Shoe-Scanner“); und (3) Wi-Fi-Radartechniken zum Screening von Gefahren in Wi-Fi-fähigen Zonen in Gebäuden und an Orten wie Flughäfen, Einkaufszentren, Schulen und Sportstätten („Wi-Ti“).

     

    www.plyrotech.com

    FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS

     

    Dana Wheeler

    President & CEO

    +1-603-300-7933

     

    Anlegerinformation:

    Tasso Baras

    +1-778-477-6990

     

    (Nicht zur Verbreitung in den Vereinigte Staaten bestimmt)

     

    Zukunftsgerichtete Aussagen

     

    Bestimmte Informationen in dieser Pressemeldung können zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die mit einer Reihe von bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Alle Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, sind zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Aussagen hinsichtlich der zukünftigen Finanzlage, der Geschäftsstrategie, der Verwendung von Einnahmen, der Vision des Unternehmens, geplanter Erwerbe, Partnerschaften, Joint Ventures, strategischer Allianzen oder Kooperationen, Budgets, Kosten, Pläne und Ziele des Unternehmens. Solche zukunftsgerichteten Informationen spiegeln die aktuellen Ansichten der Unternehmensführung wider und basieren auf Informationen, die der Unternehmensführung zurzeit zur Verfügung stehen. Häufig, jedoch nicht immer, können zukunftsgerichtete Aussagen an der Verwendung von Begriffen wie „plant“, „erwartet“, „wird erwartet“, „budgetiert“, „schätzt“, „prognostiziert“, „beabsichtigt“, „glaubt“ oder Variationen solcher Begriffe und Phrasen (einschließlich deren Verneinung), oder an Aussagen, wonach bestimmte Aktionen eintreffen „könnten“, „sollten“, „würden“ oder „werden“, erkannt werden. Eine Reihe von bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren könnte dazu führen, dass sich tatsächliche Ergebnisse oder Leistungen erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Informationen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen zahlreichen Risiken und Unsicherheiten, von denen einige nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen. Dazu zählen unter anderem auch die Auswirkungen der allgemeinen Wirtschaftslage, die Branchensituation und die Abhängigkeit von behördlichen Genehmigungen. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die Annahmen, die zur Erstellung solcher Informationen herangezogen werden, möglicherweise ungenau sind, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung als angemessen erachtet werden. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten daher nicht als zuverlässig. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, seine zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten – weder infolge neuer Informationen noch aufgrund von zukünftigen Ereignissen oder aus sonstigen Gründen –, sofern dies nicht in den Wertpapiergesetzen vorgeschrieben ist.

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