checkAd

    SpruchZ  4007  0 Kommentare Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Linde AG

    Mehrere im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs aus der Linde AG ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben eine gerichtliche Überprüfung des angebotenen Barabfindungsbetrags beantragt.

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

    Die früher im DAX notierte Linde Aktiengesellschaft ist kürzlich mit der Linde Intermediate Holding AG (seit 8. April 2019 firmierend als Linde Aktiengesellschaft) verschmolzen worden. Im Rahmen dieser Verschmelzung sind die verbliebenen ca. 8 % Linde-Minderheitsaktionäre aus der deutschen Aktiengesellschaft ausgeschlossen worden. Börsennotiert (und weiterhin im DAX enthalten) ist nunmehr nur noch die Linde plc mit Sitz in Dublin und operativer Hauptzentrale im britischen Guildford, welche 2018 durch Fusion der deutschen Linde AG mit dem US-amerikanischen Konkurrenten Praxair entstand.

    Mehrere im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs aus der Linde AG ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben beim Landgericht München I eine gerichtliche Überprüfung des angebotenen Barabfindungsbetrags beantragt. Auch die Aktionärsvereinigung SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.) hat angekündigt, den Barabfindungsbetrag in Höhe von EUR 189,46 für unzureichend zu halten und deswegen in einem gerichtlichen Spruchverfahren eine Nachbesserung erstreiten zu wollen. So sei die Marktrisikoprämie mit 5,5 % zu hoch und der Wachstumsabschlag mit nur 1,0 % zu niedrig angesetzt worden. Auch im Markt scheint eine Nachbesserung für wahrscheinlich gehalten zu werden. So gab es unmittelbar nach der Eintragung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs ein Kaufangebot in Höhe von EUR 8,50 je Linde-Nachbesserungsrecht, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/04/erstes-kaufangebot-fur-li ...





    Martin Arendts
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
    Mehr anzeigen


    Anzeige


    Broker-Tipp*

    Über Smartbroker, ein Partnerunternehmen der wallstreet:online AG, können Anleger ab null Euro pro Order Wertpapiere handeln: Aktien, Anleihen, 18.000 Fonds ohne Ausgabeaufschlag, ETFs, Zertifikate und Optionsscheine. Beim Smartbroker fallen keine Depotgebühren an. Der Anmeldeprozess für ein Smartbroker-Depot dauert nur fünf Minuten.

    * Wir möchten unsere Leser ehrlich informieren und aufklären sowie zu mehr finanzieller Freiheit beitragen: Wenn Sie über unseren Smartbroker handeln oder auf einen Werbe-Link klicken, wird uns das vergütet.


    Anzeige



    Verfasst von Martin Arendts
    SpruchZ Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Linde AG Mehrere im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs aus der Linde AG ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben eine gerichtliche Überprüfung des angebotenen Barabfindungsbetrags beantragt.