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    S&O Agrar AG i.I.  491  0 Kommentare Insolvenzplan - Eintritt der aufschiebenden Bedingung

    Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

    Leipzig (pta043/08.05.2019/16:40) - Die Deutsche Balaton AG hat den Vorstand der S&O Agrar AG darüber in Kenntnis gesetzt, dass ausweislich eines heute eingegangenen Schreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegen den Befreiungsbescheid vom 02. April 2019, durch den die Deutsche Balaton AG und mit der Deutsche Balaton AG gemeinsam handelnde weitere Antragsteller für den Fall eines Kontrollerwerbs infolge der mit dem Insolvenzplan verbundenen Kapitalmaßnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Erwerbsangebots an die übrigen Aktionäre der S&O Agrar AG befreit werden, keine Widersprüche eingelegt wurden. Der Befreiungsbescheid ist damit nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat nach Bekanntgabe bestandskräftig geworden. Die im Insolvenzplan enthaltene aufschiebende Bedingung ist damit nach Auffassung der S&O Agrar AG eingetreten. Die S&O Agrar AG rechnet deshalb damit, dass das Amtsgericht Leipzig in dem für den 10. Mai angesetzten Termin den Insolvenzplan bestätigt. Damit steht ein weiterer wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer Sanierung der S&O Agrar AG unmittelbar bevor.

    (Ende)

    Aussender: S&O Agrar AG i.I.
    Adresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg
    Land: Deutschland
    Ansprechpartner: Hansjoerg Plaggemars
    E-Mail: info@soagrar.de
    Website: www.soagrar.de

    ISIN(s): DE0005236202 (Aktie)
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin

    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190508043 ]




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