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    Häuslebauer aufgepasst: Wichtige Tipps zur Darlehenstilgung

    Aufgrund niedriger Bauzinsen nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu finanzieren. Bei der Aufnahme eines Baudarlehens geht es jedoch nicht nur um die Höhe der Zinsen. Hier erfahren Sie, welche Aspekte eine Rolle spielen und worauf Sie hinsichtlich der Tilgung besonders achten sollten.

     

     

    In Deutschland war es selten so günstig, sich den Kindheitstraum vom eigenen Haus zu erfüllen. So zeigen Daten des Kreditvermittlers Interhyp, dass ein entsprechendes Darlehen bei zehnjähriger Zinsbindung schon für 1,14 Prozent im Jahr zu bekommen ist. Es gab Zeiten, wo ein solcher Kredit noch 11,8 Prozent Zinsen im Jahr verschlang. Doch kommt es hinsichtlich der Frage, wann der Kreditnehmer schuldenfrei sein wird, nicht nur auf die Höhe der jährlichen Zinsen an. Entscheidend ist die Tilgung.

     

     

    Tilgung beim Annuitätendarlehen

     

     

    Die meisten Bauherren entscheiden sich hinsichtlich der Art ihres Darlehens für ein sog. Annuitätendarlehen. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass über die gesamte Zeit hinweg gleichbleibende Raten an die Bank zurückgezahlt werden. Die Rate setzt sich dabei aus den beiden Komponenten Zins und Tilgung zusammen. Hierbei stellt der Zinsanteil die fixen Kosten dar, die von der Bank für den Kredit erhoben werden. Demgegenüber bestimmt der Tilgungsanteil, den Betrag, mit dem das Darlehen monatlich beglichen wird.

    Grundsätzlich ist die monatliche Rate bei einem niedrigen Zinsniveau gering, was zur Folge hat, dass auch die Tilgung gering ausfällt. Hier müssen die Bauherren aktiv entgegensteuern, denn je höher der anfänglich bestimmte jährliche Tilgungsanteil ist, desto schneller sind die Darlehensnehmer schuldenfrei.

     

     

    Rechenbeispiel

     

     

    Anhand konkreter Zahlen lässt sich dies am besten darstellen. Bei einem Baudarlehen in Höhe von 140.000 Euro und einer Tilgung von zwei Prozent beläuft sich die monatliche Rate auf circa 455 Euro. Schuldenfrei ist der Darlehensnehmer nach rund 35 Jahren. Bei einem Tilgungssatz von 3 Prozent beträgt die Laufzeit hingegen nur noch 25 Jahre bei einer monatlichen Rate von 571 Euro. Beträgt die anfängliche Tilgung hingegen nur 1 Prozent, zahlt der Darlehensnehmer monatlich zwar nur 338 Euro, doch es dauert auch doppelt so lange, bis der Kredit abbezahlt ist.

     

     

    Weitere Vorteile einer höheren Tilgung

     

     

    Neben der kürzeren Laufzeit und der damit einhergehenden geringeren Zinszahlung bietet eine höhere Tilgungsrate noch weitere Vorteile.

     

    • Bei einigen Kreditinstitutionen werden Darlehensnehmer, die eine zügige Kreditrückzahlung anstreben, mit besseren Zinsenbelohnt. Das Darlehen kann aufgrund der positiven Wirkung auf die zu zahlenden Zinsen nochmals ein paar Tausend Euro günstiger werden.

     

    • Für eine etwaige Anschlussfinanzierung lässt sich die noch zu zahlende Restschuld senken, sodass nach Ablauf der ersten Zinsbindung wiederrum günstigere Konditionen zu erwarten sind als bei einer anfänglich geringeren Tilgungsrate

     

     

    Zusatzoption Sondertilgung

     

     

    Zusätzlich zur planmäßigen Tilgung sollten sich Darlehensnehmer im Vertrag auch die Option vorbehalten, sog. Sondertilgungen vornehmen zu dürfen. So können bei Vertragsschluss nicht einkalkulierte Einnahmen – wie Gewinne beim Glücksspiel oder Erbschaften – kurzerhand zur Tilgung des Darlehens genutzt werden. Zwar verlangen einige Kreditinstitute für das Recht auf außerplanmäßige Zahlungen einen Aufschlag auf die Zinsen, doch in aller Regel ist die Sondertilgung laut Experten eine lohnen Option für den Darlehensnehmer.

     

     

    Fazit: Bei niedrigen Zinsen hohe Tilgung anstreben

     

     

    Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Häuslebauer bei dem momentan historischen Zinstief hohe Tilgungsraten anstreben sollten. Neben einer kürzeren Laufzeit des Kredites, verbunden mit geringerem Zinsanteil, sind auch bessere Konditionen keine Seltenheit.

    Wie die Finanzierung im Detail ausschauen könnte, sollten Sie vor Vertragsschluss mit einem Experten besprechen.

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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