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    PTA-HV  571  0 Kommentare Ming Le Sports AG: Einladung zur Hauptversammlung

    Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

    Heidelberg (pta041/16.05.2019/20:55) - Ming Le Sports AG

    - ISIN DE000A2LQ728 -
    - WKN A2LQ72 -

    - ISIN DE000A2LRAB3 -
    - WKN A2LRAB -

    Einladung zur Hauptversammlung

    Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
    am Dienstag, den 25. Juni 2019, um 13:00 Uhr,
    in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in
    69120 Heidelberg, Ziegelhäuser Landstraße 3,
    stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

    I. Tagesordnung

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ming Le Sports AG, des Lageberichts der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4

    Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.

    2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

    4. Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr zu bestellen. Dieser wird auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vornehmen, sofern diese erfolgen sollte.

    5. Nachwahl zum Aufsichtsrat

    Herr Hansjörg Plaggemars, Aufsichtsratsvorsitzender, hat der Gesellschaft mit Schreiben vom 12. April 2019 mitgeteilt, dass er sein Amt mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung niederlegen möchte.

    Aus diesem Grund ist es erforderlich, für den Rest der Amtszeit des Aufsichtsrats ein neues Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen.

    Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 12 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Ergänzungswahlen für vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgen gem. § 12 Abs. 2 der Satzung für deren restliche Amtszeit.

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