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    EANS-Hauptversammlung  681  0 Kommentare Frauenthal Holding AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2


    2019 (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
    Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.Für den Nachweis des
    Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
    die der Gesellschaft in Schriftform spä­testens am 14. Juni 2019 (24:00 Uhr)
    aus­schließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen
    muss, erforderlich:
    (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem §
    13 genügen lässt:
    Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at
    (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
    Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81

    (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform:
    Per Post oder Boten:
    Frauenthal Holding AG
    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

    Per SWIFT:
    GIBAATWGGMS
    (Message Type MT598 oder MT599 undbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)

    Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden
    und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der
    Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und
    hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
    Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
    der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

    * Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
    zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
    * Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
    zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register
    und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
    wird,
    * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406,
    * Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
    * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht



    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
    Hauptver­sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 9. Juni 2019
    (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) bezie­hen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
    Sprache oder in englischer Sprache entgegen­genommen.

    Identitätsnachweis
    Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei
    der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
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    EANS-Hauptversammlung Frauenthal Holding AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - Seite 2 - Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. - 18.05.2019 Frauenthal Holding AG …