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     147  0 Kommentare Viel Geld zurück von der gekündigten Lebensversicherung

    Vaduz, Liechtenstein (ots) - Widerrufen statt kündigen.

    Wer dringend Geld braucht, greift bisweilen auf das Eingemachte
    zurück und kündigt Renten- oder Lebensversicherung. Zu einem hohen
    Preis: Der von der Versicherung erstattete Rückkaufswert bedeutet
    meist eine hohe Einbuße für den vorzeitig Kündigenden.

    Was viele nicht wissen: Widerrufen statt kündigen kann sich lohnen
    und den Kunden weit besserstellen. Auch nachträglich. Denn viele
    Versicherer haben ihre Kunden nicht richtig über das Widerspruchs-
    oder Rücktrittsrecht belehrt. In einem Urteil hat der
    Bundesgerichtshof (BGH) diese Praxis bemängelt. Das eröffnet in
    diesen Fällen Verbrauchern die Möglichkeit, noch heute zu
    widersprechen - selbst wenn der Rückkauf bereits abgeschlossen ist.

    Wer zwischen 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 eine
    (fondsgebundene) Lebens- oder Rentenversicherung nach dem so
    genannten Policenmodell abgeschlossen hat, kann diese oft noch
    rückabwickeln. Das kann auch Riester- und Rürupverträge betreffen.
    Die zuvor im Vertrag vereinbarten Rückkaufklauseln greifen dann nicht
    mehr - zum Vorteil des Kunden. Der Versicherer zahlt dann die
    eingezahlten Beiträge vollständig zurück - und darüber hinaus auch
    noch Zinsen. Unter Umständen darf der Versicherer noch bestimmte
    Posten davon abziehen.

    Diese Regelung schließt Verträge ein, bei denen der Versicherte
    längst gekündigt und bereits einen Rückkaufswert erhalten hat. Dem
    kann noch im Nachhinein widersprochen und eine Rückabwicklung
    verlangt werden.

    Der sogenannte Rückkaufswert verrechnet in der Regel die
    Einzahlungen mit den für die Versicherung über die gesamte Laufzeit
    anfallenden Kosten und durch die vorzeitige Kündigung entgangenen
    Vorteile. Vor allem in der Anfangsphase eines Vertrages ließen sich
    das die Versicherer durch beachtliche Abzüge hoch vergüten. Im Falle
    der Rückabwicklung werden Kosten und entgangene Vorteile nicht
    fällig. Dem Verbrauchern fällt deshalb der gesamte Betrag seiner
    Einzahlungen zurück. Zudem kann er sich Abschlussprämien und
    Verwaltungskosten erstatten lassen. Wer höhere Beiträge wegen
    häufigerer Zahlungsraten aufgewendet hat, kann auch diese Differenz
    zurückfordern. Gleiches gilt für die erzielte Verzinsung.

    Allerdings versuchen die Versicherungsgeber, den Widerruf
    abzuwehren. Die Internationale Verbraucher Anstalt (IVA) hat eine
    Möglichkeit geschaffen, die das Verfahren sehr erleichtert. Es
    genügt, die Unterlagen digitalisiert (Scanner, Copyshop) bei der IVA
    hochzuladen, oder einen Besuch zuhause zu vereinbaren. Dort prüft man
    mit Hilfe von Fachanwälten die rechtliche Stellung des Kunden und
    wickelt auf Wunsch alles Weitere ab. Nach Abschluss des Verfahrens
    erhalten die Auftraggeber ihr gesamtes durch die Rückabwicklung
    erzieltes Geld zurück; Abzüglich eines Erfolgshonorars für die IVA.

    OTS: IVA Internationale Verbraucher Anstalt
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/129289
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_129289.rss2

    Pressekontakt:
    IVA Internationale Verbraucher Anstalt
    Dr. Walter Schautz
    info@iva.li
    http://www.iva.li



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