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     760  0 Kommentare OLG Karlsruhe entscheidet im Abgasskandal - Geschädigte müssen trotz Neulieferung keinen Nutzungsersatz zahlen

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    Karlsruhe (ots) - Das OLG Karlsruhe hat am 24.05.2019 mit drei
    Urteilen (AZ 13 U 167/17, 13 U 144/17 und 13 U 16/18) für einen
    Paukenschlag und besorgte Gesichter bei VW, Mercedes und Audi
    gesorgt. Es verkündete in den drei Fällen, dass die betroffenen
    Fahrzeughalter (deren Fahrzeuge über eine illegale
    Abschalteinrichtung verfügten) von den Händlern neue Fahrzeuge
    geliefert bekommen müssen - und zwar, ohne Nutzungsentschädigung zu
    zahlen für die vielen Jahre, die sie die manipulierten Wagen gefahren
    sind. Das bedeutet, die Fahrzeuge wurden jahrelang für umsonst
    gefahren.

    Die Nutzungsentschädigung ist ein umstrittener Teil von vielen
    Klagen im Abgasskandal. Bei erfolgreichen Klagen geben die
    betroffenen Kunden das abgasmanipulierte Fahrzeug zurück und erhalten
    dafür im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. In vielen Fällen müssen
    sie dem Händler oder Hersteller aber eine Nutzungsentschädigung für
    die bereits mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen. Hierbei können
    schnell hohe vierstellige Beträge zusammen kommen. Nun hat das OLG
    Karlsruhe entschieden: 3 Kläger bekommen einen Neuwagen geliefert,
    der dem selben Modell entspricht, das manipuliert war (nun natürlich
    ohne mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen zu sein), geben
    das manipulierte Fahrzeug zurück - und müssen dennoch keinerlei
    Nutzungsentschädigung an den Händler zahlen.

    Bei den drei Fahrzeugen handelt es sich um einen Audi A3, einen VW
    Sharan und einen VW Touran, die zwischen 130.000 und 200.000
    Kilometer gelaufen waren - Kilometer die die getäuschten Verbraucher
    nun über die Jahre praktisch kostenfrei gefahren sind. Es ist das
    erste Mal, dass ein Oberlandesgericht solch eine
    verbraucherfreundliche Entscheidung trifft. Diese Urteile können
    weitreichende Folgen haben. Denn es laufen deutschlandweit tausende
    Verfahren im Abgasskandal und auf VW, Audi, aber auch Mercedes kommen
    Millionenforderungen zu.

    VW hat bereits erklärt, dass man beim Bundesgerichtshof Revision
    einlegen werde. Ein vierter Kläger hatte sich zuvor mit VW auf einen
    Vergleich geeinigt und seine Klage daraufhin zurückgezogen.

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    Schadensersatz.

    HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit
    mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund
    von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten
    bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis
    erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller
    zurück.

    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
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    Pressekontakt:
    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Lars Murken-Flato
    Marcusallee 38
    28359 Bremen
    Fon: +49-421-246850
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    E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de
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