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    DGAP-Ad-hoc: Northern Bitcoin AG / Schlagwort(e): Kooperation/Kapitalmaßnahme


    Northern Bitcoin AG plant umfassende Kooperation mit einem der weltweit führenden Cryptomining-Unternehmen und in diesem Zusammenhang auch Kapitalmaßnahmen


    28.05.2019 / 11:33 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Northern Bitcoin AG plant umfassende Kooperation mit einem der weltweit führenden Cryptomining-Unternehmen und in diesem Zusammenhang auch Kapitalmaßnahmen


    Frankfurt am Main, 28. Mai 2019. Die Northern Bitcoin AG (Xetra: NB2, ISIN: DE000A0SMU87) hat heute mit einem der weltweit führenden Cryptomining-Unternehmen einen Letter of Intent (LOI) über eine potenzielle Zusammenarbeit der beiden Unternehmen unterzeichnet. Gegenstand des LOI sind unter anderem der Ausbau der Cryptomining-Kapazitäten und die Stärkung des operativen Geschäfts der Northern Bitcoin AG durch Kauf und Sacheinlage von (noch nicht feststehenden) Ressourcen. Der LOI ist nicht-bindend und die Umsetzung der Transaktion steht u. a. unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen und Gremienzustimmungen. Im Rahmen der beabsichtigten Transaktion, die neben dem Kauf von Ressourcen aus einer oder mehreren durch das Cryptomining-Unternehmen gezeichneten Sachkapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss und einer Barkapitalerhöhung mit strategischen Investoren bestehen soll, würde Northern Bitcoin eine bedeutende Marktstellung im Bereich Bitcoin-Mining erreichen.

    Disclaimer:

    Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Northern Bitcoin AG und auch keinen Wertpapierprospekt der Northern Bitcoin AG dar. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht als Grundlage für finanzielle, rechtliche, steuerliche oder andere geschäftliche Entscheidungen gedacht. Investitions- oder andere Entscheidungen dürfen nicht allein aufgrund dieser Pressemitteilung getroffen werden. Wie in allen Geschäfts- und Investitionsfragen, konsultieren Sie bitte qualifizierte Fachberatung. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb Kanadas, Australiens oder Japans bestimmt.

    Pressekontakt:

    Northern Bitcoin AG

    Dr. Hans Joachim Dürr

    Head of Corporate Communications

    Thurn-und-Taxis-Platz 6

    60313 Frankfurt

    E-Mail: h.duerr@northernbitcoin.com

    Telefon: +49 69 348 752 89

    Investor Relations:

    Sven Pauly

    E-Mail: ir@northernbitcoin.com

    Telefon: +49 89 125 09 03 31











    28.05.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Medienarchiv unter http://www.dgap.de




























    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Northern Bitcoin AG
    Thurn-und-Taxis-Platz 6
    60313 Frankfurt am Main
    Deutschland
    Telefon: +49 69 34 87 52 25
    E-Mail: info@northernbitcoin.com
    Internet: www.northernbitcoin.com
    ISIN: DE000A0SMU87
    WKN: A0SMU8
    Börsen: Freiverkehr in Frankfurt, München (m:access)
    EQS News ID: 816473





     
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