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    PTA-PVR  431  0 Kommentare Deutsche Cannabis AG: Veröffentlichung über Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 Abs. 2 WpHG

    Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen gemäß § 43 WpHG

    Hamburg (pta024/03.06.2019/12:20) - Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 43 WpHG

    Beteiligungsmeldung

    Gemäß § 43 WpHG ergibt sich für Aktionäre, die die 10%-Schwelle erreichen oder überschreiten, eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Emittenten, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel mitzuteilen.

    Diesbezüglich bezieht die dr. fischer und partner GmbH und die Mitteilungspflichtige Vanessa Beuttenmüller wie folgt Stellung:

    Die Investition dient vorrangig zur Erzielung von Handelsgewinnen, der Zukauf weiterer Stimmrechte ist nicht geplant. Die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin wird von unserer Seite nicht angestrebt. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik ist von Seiten der Mitteilungspflichtigen ebenfalls nicht angestrebt.

    Zum Erwerb der Aktien wurden ausschließlich eigene Mittel eingesetzt.

    (Ende)

    Aussender: Deutsche Cannabis AG
    Adresse: Moorhof 11, 22399 Hamburg
    Land: Deutschland
    Ansprechpartner: Holger Uhrhammer
    Tel.: +49 40 60761830
    E-Mail: info@deutschecannabis.com
    Website: www.deutschecannabis.com

    ISIN(s): DE000A0BVVK7 (Aktie), DE000A2DA6T5 (Aktie)
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin

    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190603024 ]



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