Der Tagesspiegel
Streit mit Monster Beverage: Coca-Cola könnte neuen Energy-Drink wieder vom Markt nehmen müssen
Berlin (ots) - Der Energy-Drink-Hersteller Monster Beverage
kämpft dafür, dass Coca-Cola seinen neuen Energy-Drink wieder vom
Markt nimmt. "Der Anspruch von Coca-Cola, dieses Produkt weiterhin zu
verkaufen, wird vom Ergebnis des Schiedsgerichts abhängen", sagte
Monster Beverage dem Berliner "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe). Damit
bezieht sich das Unternehmen auf ein laufendes
Schiedsgerichtsverfahren zwischen beiden Konzernen.
Coca-Cola hatte 2015 16,7 Prozent der Anteile von Monster
übernommen. Dabei wurde vereinbart, dass der Konzern keine mit
Monster konkurrierenden Energy-Drinks herausbringen dürfe. Allerdings
soll es zwei Außnahmen dieser Regel geben. In dem Verfahren streiten
die Unternehmen darum, ob es sich bei dem neuen Produkt von Coca-Cola
um eine solche Ausnahme handelt. Der zweitgrößte Lebensmittelkonzern
der Welt bestätigt auf "Tagesspiegel"-Anfrage, dass es
"unterschiedliche Auslegung" gebe. Ungeachtet dessen gehe "während
des Schiedsverfahrens die Einführung von Coca-Cola Energy weiter
voran". Laut Monster Beverage wird eine Entscheidung des
Schiedsgerichts noch in diesem Quartal erwartet.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/streit-mit-monster-beverage
-warum-der-neue-energy-drink-fuer-coca-cola-zum-eigentor-werden-koenn
te/24428314.html
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Wirtschaftsredaktion, Telefon: 030/29021-14609
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Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
kämpft dafür, dass Coca-Cola seinen neuen Energy-Drink wieder vom
Markt nimmt. "Der Anspruch von Coca-Cola, dieses Produkt weiterhin zu
verkaufen, wird vom Ergebnis des Schiedsgerichts abhängen", sagte
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bezieht sich das Unternehmen auf ein laufendes
Schiedsgerichtsverfahren zwischen beiden Konzernen.
Coca-Cola hatte 2015 16,7 Prozent der Anteile von Monster
übernommen. Dabei wurde vereinbart, dass der Konzern keine mit
Monster konkurrierenden Energy-Drinks herausbringen dürfe. Allerdings
soll es zwei Außnahmen dieser Regel geben. In dem Verfahren streiten
die Unternehmen darum, ob es sich bei dem neuen Produkt von Coca-Cola
um eine solche Ausnahme handelt. Der zweitgrößte Lebensmittelkonzern
der Welt bestätigt auf "Tagesspiegel"-Anfrage, dass es
"unterschiedliche Auslegung" gebe. Ungeachtet dessen gehe "während
des Schiedsverfahrens die Einführung von Coca-Cola Energy weiter
voran". Laut Monster Beverage wird eine Entscheidung des
Schiedsgerichts noch in diesem Quartal erwartet.
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