checkAd

     1315  0 Kommentare Retrozessionen - holen Sie versteckte Gebühren aus der Schweiz zurück

    Vermögensverwaltung und Geldanlage in der Schweiz sind mit hohen Kosten belastet. Nicht alle Gebühren sind transparent. Die meisten Banken haben in der Vergangenheit sogenannte Retrozessionen, also Kickbacks, einbehalten. Diese können sich Kunden jetzt zurückholen - ohne Kostenrisiko.

    Für viele Deutsche ist das Kapitel „Geldanlage in der Schweiz“ in den vergangenen Jahren schmerzhaft ausgegangen. Ursprünglich gedacht als diskrete Form der Kapitalanlage, sind viele Depots in den vergangenen Jahren vom deutschen Fiskus enttarnt worden. Legendär ist die Steuersünder-CD, die von deutschen Steuerbehörden aufgekauft wurde und tausenden Steuerflüchtlingen schlaflose Nächte bescherte. Was folgte, war eine Welle von Selbstanzeigen und nachträglichen Steuerzahlungen in Millionenhöhe.

    Die Gelder wurden danach entweder aus der Schweiz zurückgezogen oder – völlig legal und offiziell – auf Schweizer Konten belassen. Die über viele Jahre von den Banken abgezweigten Kickbacks sehen die Kunden in der Regel aber nicht wieder. So lief das Geschäft mit diesen Retrozessionen: Die Banken oder Vermögensverwalter, bei denen der Kunde sein Vermögen angelegt hatte, verteilten das Geld auf mehrere Fonds oder strukturierte Produkte wie Zertifikate. Die Gebühren für diese Finanzprodukte wurden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ein Teil dieser Gebühren, sogenannte Kickbacks, flossen jedoch (für den Kunden unsichtbar) von der Fondsgesellschaft oder dem Emittenten der Zertifikate an die Bank oder Vermögensverwalter zurück. Und das Jahr für Jahr, in massiver Größenordnung. Experten sprechen von mehreren Milliarden Schweizer Franken, die auf diese Art und Weise von den Banken einbehalten wurden.

    Spätestens seit 2012 ist die Rechtslage bezüglich solcher versteckter Provisionszahlungen in der Schweiz eindeutig. Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden (Az. 4A_127/2012, 4A_141/2012), dass Retrozessionen an den Kunden ausgezahlt werden müssen. Das haben die Banken und Vermögensverwalter in der Praxis aber so gut wie nie gemacht. Das Problem: eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Kickbacks, die vor 2009 gezahlt worden sind, können daher nicht mehr zurückgefordert werden. Tag für Tag gehen für die Kunden derzeit deshalb Gelder in erheblicher Größenordnung verloren.

    Gerade deutsche Anleger haben inzwischen häufig mit ihrem „Schweizer Abenteuer“ abgeschlossen und wollen von dem Thema nichts mehr hören. Ein Fehler! Denn die Gelder sind in den allermeisten Fällen inzwischen offiziell versteuert und damit „weiß“. Es gibt also keinen Grund, auf die Rückzahlung dieser unrechtmäßigen Provisionen zu verzichten. Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet daher betroffenen Investoren die Möglichkeit, diese Gebühren ohne großen Aufwand und vor allem ohne Kostenrisiko zurückzubekommen.

    Durch die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Schweizer Dienstleister ermöglichen wir die problemlose Rückforderung dieser gezahlten Kickbacks auf Basis eines reinen Erfolgshonorars. Das bedeutet: Sie haben keine Fixkosten! Nur wenn es gelingt, die Kickbacks von der Schweizer Bank zurückzubekommen, geht ein Teil davon als Erfolgshonorar an den Dienstleister. Ohne Erfolg keine Kosten! In Frage kommt dieses Vorgehen für alle Anleger, die im Zeitraum 2009 bis 2012 Geld bei einer Bank oder einem Vermögensverwalter in der Schweiz angelegt haben. Da dieses Vorgehen in diesem Zeitraum sehr verbreitet war, ist es wahrscheinlich, dass auch ihre Bank solche Kickbacks kassiert hat!

    Wer prüfen lassen will, ob die Rückerstattung von unzulässigen Provisionszahlungen für ihn in Frage kommt, kann sich hier bei der Interessengemeinschaft Widerruf melden. Diese Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Sie, ob eine Rückerstattung in Frage kommt und wie hoch der Betrag ist, der zurückbezahlt werden muss.

    Als Faustregel gilt dabei: Für einen Anlagebetrag von einer Million Euro sind alleine im Zeitraum 2009 bis 2012 durchschnittlich mehr als 40.000 Euro an Kickbacks einbehalten worden und müssen nun an den Kunden zurückgezahlt werden. Es sind also keine Kleinigkeiten, um die es hier geht. Aber: Die meisten Banken und Vermögensverwalter spielen auf Zeit, weil sie um das Problem der Verjährung wissen. Freiwillig wird so gut wie nichts zurückgezahlt. Wer also etwas erreichen will, der muss selbst aktiv werden – und sich beeilen.


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen


    Verfasst von Roland Klaus
    Retrozessionen - holen Sie versteckte Gebühren aus der Schweiz zurück Vermögensverwaltung und Geldanlage in der Schweiz sind mit hohen Kosten belastet. Nicht alle Gebühren sind transparent. Die meisten Banken haben in der Vergangenheit sogenannte Retrozessionen, also Kickbacks, einbehalten. Diese können sich Kunden jetzt zurückholen - ohne Kostenrisiko.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer