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    DGAP-Adhoc  347  0 Kommentare VARTA AG: VARTA AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital





    DGAP-Ad-hoc: VARTA AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung


    VARTA AG: VARTA AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital


    12.06.2019 / 17:50 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.



     



    VARTA AG, Ellwangen, ISIN: DE000A0TGJ55

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

    VARTA AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital



    Ellwangen, 12. Juni 2019 - Der Vorstand der VARTA AG (die "Gesellschaft"), hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre durchzuführen. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlage und unter teilweiser Ausnutzung des nach § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bestehenden genehmigten Kapitals. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei durch Ausgabe einer solchen Anzahl von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht, mit der ein Bruttoerlös von ca. EUR 100.000.000 erzielt wird. Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten, welches unverzüglich nach dieser Mitteilung eingeleitet und voraussichtlich vor Handelsbeginn am morgigen Tag schließen wird.



    Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2019 voll dividendenberechtigt und tragen dieselben Rechte wie die bestehenden Aktien.

    Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt sowie gleichzeitig zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden.

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