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    Urteil zum Kükentöten  376  0 Kommentare Richtungsweisender Erfolg für den Tierschutz

    Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden,
    dass wirtschaftliche Interessen allein nicht das routinemäßige Töten
    von männlichen Eintagsküken in der Legehennenzucht rechtfertigen. In
    ihrer Urteilsbegründung stellten die Richter fest, dass
    wirtschaftliche Interessen per se kein »vernünftiger Grund« laut
    Tierschutzgesetz sind.

    »Wir sind erleichtert, dass das Bundesverwaltungsgericht den
    Tierschutz über rein wirtschaftliche Interessen stellt«, kommentiert
    Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für
    unsere Mitwelt. »Die Revision wurde zwar abgewiesen und das
    Kükentöten wird für eine Übergangszeit weitergehen. Doch in der
    entscheidenden Frage wurde im Sinne des Tierschutzes entschieden:
    wirtschaftliche 'Wertlosigkeit' ist kein vernünftiger Grund, um einem
    Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Zudem hat das Gericht
    festgehalten, dass sich aus dem Tierschutzgesetz ein Lebensschutz
    ableitet. Jetzt ist Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner
    unter Druck, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das
    Kükentöten bis 2020 zu beenden, auch wirklich umzusetzen.«

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird sich auch auf andere
    Gerichtsverfahren auswirken. So hatte beispielsweise das Landgericht
    Heilbronn geurteilt, dass die Massentierhaltung per se sozialadäquat
    und damit auch vernünftig sei. »Dieses aus Tierschutzsicht
    verheerende Urteil ist seit heute vom Tisch«, freut sich Mahi
    Klosterhalfen.

    Die Albert Schweitzer Stiftung demonstrierte heute Morgen mit
    einem symbolischen Kükenschreddern vor dem Gerichtsgebäude. Bilder
    dazu finden Sie auf https://flic.kr/s/aHsmEeoNaH.

    Zum Hintergrund: Laut Tierschutzgesetz darf niemand einem
    Wirbeltier »ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden
    zufügen« oder es gar töten. Was genau als vernünftig einzustufen ist,
    war bis heute offen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den
    vernünftigen Grund verneint und deshalb im Jahr 2013 die zuständigen
    Veterinärämter angewiesen, das Töten männlicher Eintagsküken durch
    Ordnungsverfügung zu untersagen. Dagegen hatten zwei Brütereien
    geklagt. In den Gerichtsverfahren stand zur Debatte, ob ökonomische
    Gründe allein die Tötung der Küken rechtfertigen, also als
    »vernünftiger Grund« gelten können. Das Verwaltungsgericht Minden und
    das Oberverwaltungsgericht Münster hatten den Brütereien in den
    Vorinstanzen Recht gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied
    nun über die Revision. Die Bundesrichter gewährten den klagenden
    Brütereien eine Übergangsfrist, in der sie weiterhin die frisch
    geschlüpften Küken töten dürfen, bis Verfahren zur
    Geschlechtsfrüherkennung im Ei marktreif sind.

    Das Töten männlicher Hühnerküken ist in der Zucht von Legehennen
    gängige Praxis. Da diese Tiere weder Eier legen können, noch das
    schnelle Wachstum der Mastrassen aufweisen, sind sie aus ökonomischer
    Sicht wertlos. Noch am Tag des Schlüpfens werden pro Jahr etwa 45
    Millionen männliche Küken bei lebendigem Leib mit einem sogenannten
    »Homogenisator« (einer Maschine mit schnell rotierenden Messern)
    zerstückelt oder mit Kohlendioxid getötet, wobei sie einen qualvollen
    Erstickungstod sterben.

    Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt

    Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich gegen
    Massentierhaltung und für die vegane Lebensweise ein. Dafür wirkt sie
    auf wichtige Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ein, um
    Tierschutzstandards zu erhöhen oder das vegane Angebot zu verbessern.
    Interessierten bietet sie fundierte Informationen und zeigt
    Alternativen auf. Mehr erfahren Sie auf
    https://albert-schweitzer-stiftung.de.

    OTS: Albert Schweitzer Stiftung f. u. Mitwelt
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/55647
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    Pressekontakt:
    Diana von Webel
    Leiterin Kommunikation
    Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
    Tel: +49 (0)30 400 54 68 - 15
    Mobil: +49 (0)171 415 40 28
    E-Mail: presse@albert-schweitzer-stiftung.de


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