Neuer § 5 WiStG soll Vermieter kriminalisieren
SPD will den Wohnungsneubau jetzt komplett abwürgen
Auf dem Weg einer Novellierung des Wirtschaftsstrafrechtes soll nun erstmals bundesweit ein „Mietendeckel“ auch für Neubauwohnungen beschlossen werden. Vermieter werden damit kriminalisiert, wenn die Miete 20% über der Vergleichsmiete liegt.
Bevor die ehemalige Justizministerin Katarina Barley nach Brüssel entschwunden ist, hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gravierende Auswirkungen für den Wohnungsneubau hätte. In der Mietpreisbremsen-Gesetzgebung ist der Neubau bewusst ausgenommen worden.
In dem aktuellen Gesetzesentwurf, eine Novelle von § 5 des Wirtschaftsstrafrechtes, wird jedoch auch der Neubau einbezogen. Wenn eine Wohnung neu gebaut wird, soll die Miete zwar zunächst frei
vereinbart werden können. Aber das gilt nur für die ersten fünf Jahre. Zieht der Mieter aus, dann darf der Vermieter nach Ablauf dieser „Schonfrist“ nur noch die ortsübliche Miete plus 20 Prozent
nehmen. Wer eine höhere Miete verlangt, wird kriminalisiert.
Dieser Regelungsvorschlag führt zu Entsetzen bei Bauträgern, die sich auf den Neubau spezialisiert haben. Der Vorstand des Berliner Projektentwicklers Bauwert AG, Dr. Jürgen Leibfried, hat einen
Brandbrief an zahlreiche Politiker geschrieben, in dem er verdeutlicht, was das konkret heißen würde:
„Diese Regelung würde zu einem kompletten Stopp der Mietwohnungsneubautätigkeit in den Spannungsgebieten Deutschlands führen. Kein privater oder institutioneller Investor würde Mietwohnungen bauen können, die heute auf Basis von z.B. 13 €/qm vermietet werden, wenn nach fünf Jahren die Gefahr besteht, dass die Anschlussvermietung nur noch auf Basis eines Mietwertes von z.B. 6,50 €/qm plus 20% = 7,80 €/qm erfolgen kann. Bauwert ist seit über 35 Jahren auf dem Sektor des Mietwohnungsbaus tätig, aktuell errichten wir in Berlin sowie im Umland über 1500 Wohnungen. Große Versorgungswerke wie Versicherungen zählen zu unseren Kunden. Die angefragte Reaktion ist eindeutig: keiner dieser Investoren würde auf Basis dieser Regelung Neubaumietwohnungen erwerben wollen. Es kann doch nicht sein, dass von der Politik nur noch der Bau von Eigentumswohnungen gewünscht wird !!!!“
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