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     3746  0 Kommentare Erstmals Rückrufe bei Opel: Wird Dieselgate jetzt zum Benziner-Skandal?

    Die Regeln im Diesel-Skandal müssen möglicherweise neu geschrieben werden. Denn erstmals hat das Kraftfahrbundesamt (KBA) auch Benziner wegen überhöhter Abgaswerte zurückgerufen. Betroffen sind zwei Opel-Modelle. Weitere Hersteller könnten folgen. So können sich Verbraucher wehren.

    Erstmals muss ein Autohersteller auf Druck des Kraftfahrbundesamts (KBA) in großem Stil Benziner wegen überhöhten Abgaswerten zurückrufen. Laut Medienberichten handelt es sich dabei um 210.000 Fahrzeuge von Opel. Betroffen sind die Modelle Adam und Corsa aus den Baujahren 2018 und 2019.  Bei diesen Fahrzeugen sollen die Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) deutlich überschritten worden seien.

    Bisher waren hohe NOx-Werte in erster Linie ein Problem von Diesel-Fahrzeugen. Nicht auszuschließen, dass dieses Thema nun auch auf Benziner übergreift. Erstaunlich ist vor allem, dass es sich um zwei Kleinwagen aus jüngerer Produktion handelt – Fahrzeuge also, die eigentlich mit besonders geringer Abgasbelastung auskommen sollten.

    Das lässt folgenden Rückschluss zu: Entweder handelt es sich tatsächlich um einen Ausreißer bei einigen, wenigen Fahrzeugen. Dann könnte dieses Problem durch den Rückruf beseitigt werden. Oder wir haben es mit einem grundsätzlichen Problem zu tun, dessen Entdeckung erst am Anfang steht. Hellhörig macht, dass der übermäßige Schadstoffausstoß bei hohen Geschwindigkeiten auftreten soll. Also bei Geschwindigkeiten, die bei einer normalen Prüfung gar nicht erzielt werden? Und damit regelmäßig bisher gar nicht gemessen werden?

    Erinnern wir uns: Auch zu Beginn des Diesel-Skandals wollte Volkswagen uns glaubhaft machen, dass die Probleme durch Software-Updates aus der Welt geschaffen werden können. Heute - fast vier Jahre später - wissen wir, dass diese Updates in vielen Fällen die Sache nur verschlimmert haben. Etliche Diesel-Besitzer, die sich an die Interessengemeinschaft Widerruf gewandt haben, berichten von schlechterem Fahrverhalten und höherem Verbrauch.

    Zudem vertreten Gerichte inzwischen die Meinung, dass ein Software-Update als Wiedergutmachung nicht ausreicht. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang des Jahres eine illegale Abschalteinrichtung bei Diesel-Fahrzeugen als Sachmangel eingestuft. Die Konsequenz: Der Kunde kann ein fabrikneues Fahrzeug oder Schadensersatz fordern.

    Hier können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug für eine Rückgabe oder für Schadensersatz in Frage kommt.

    Bisher ist es noch zu früh, um zu sagen, ob der Fall Opel ähnliche Dimensionen erreicht. Dennoch sollten die Erfahrungen im Diesel-Skandal Verbraucher zur Vorsicht mahnen. Hunderttausende Fahrzeuge unterliegen inzwischen Fahrverboten, haben massiv an Wert verloren oder sind (zumindest in Deutschland) nahezu unverkäuflich.

    Unsere Erfahrungen zeigen, dass Verbraucher manchmal Umwege gehen müssen, um ihr gutes Recht letztlich durchzusetzen. So hat sich der Widerruf eines Kfz-Kredits oder eines Leasingvertrags („Widerrufsjoker“) als äußerst erfolgreiches Mittel erwiesen, um sein Fahrzeug zurückzugeben oder einen Schadensersatz zu erstreiten. Denn gewichtige Formfehler in vielen Auto-Finanzierungen sorgen dafür, dass Verbraucher noch Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können.

    Insbesondere bei Kfz-Finanzierungen der Volkswagen-Gruppe (VW Bank, Audi Bank, Seat Bank, Skoda Bank) lassen sich sehr lukrative Ergebnisse für die Kunden erzielen. Aber auch die Mercedes-Benz Bank, die BMW Bank und die Opel-Bank sind bereits durch Fehler in den Finanzierungsverträgen aufgefallen. Insofern bietet sich hier eine interessante Möglichkeit für Opel-Kunden, die nach dem jüngsten Rückruf um den Wert ihrer Fahrzeuge fürchten.

    Für dieses Vorgehen ist es unerheblich, ob es sich bei dem finanzierten Fahrzeug um einen Diesel oder einen Benziner handelt. Insofern sollten Verbraucher, die mit ihrem Fahrzeug unzufrieden sind, prüfen lassen, welche Möglichkeiten sich ergeben. Eine solche Prüfung ist bei spezialisierten Anwälten möglich – beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Erstmals Rückrufe bei Opel: Wird Dieselgate jetzt zum Benziner-Skandal? Die Regeln im Diesel-Skandal müssen möglicherweise neu geschrieben werden. Denn erstmals hat das Kraftfahrbundesamt (KBA) auch Benziner wegen überhöhter Abgaswerte zurückgerufen. Betroffen sind zwei Opel-Modelle. Weitere Hersteller könnten folgen. So können sich Verbraucher wehren.

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