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    DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Immobilien


    TLG IMMOBILIEN AG kündigt Kapitalerhöhung per beschleunigtem Platzierungsverfahren an


    26.06.2019 / 18:57



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    TLG IMMOBILIEN AG kündigt Kapitalerhöhung per beschleunigtem Platzierungsverfahren an



    - Platzierung von neuen Aktien mit institutionellen Investoren, wobei Bruttoemissionserlöse in Höhe von EUR 220 Millionen angestrebt werden



    - Emissionserlös soll in die Finanzierung weiteren Wachstums und zukünftiger Akquisitionen entsprechend der Investitionsstrategie der TLG IMMOBILIEN AG unter Beibehaltung ihrer LTV-Ziele investiert werden




    Berlin, 26. Juni 2019 - Der Vorstand der TLG IMMOBILIEN AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017/II beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht, wobei Bruttoemissionserlöse in Höhe von EUR 220 Millionen angestrebt werden.



    Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Das Platzierungsverfahren beginnt am 26. Juni 2019 und endet, vorbehaltlich einer schnelleren Platzierung, voraussichtlich kurz danach.



    Der Platzierungspreis wird nach Abschluss des beschleunigten Platzierungsverfahrens festgelegt und kurz danach bekanntgegeben.



    Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am 1. Juli 2019 zum Handel zugelassen und am 2. Juli 2019 in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 voll gewinnberechtigt. Settlement/Closing der Transaktion findet voraussichtlich am 2. Juli 2019 statt. Die TLG IMMOBILIEN AG hat eine marktübliche Lock-up Periode von drei Monaten vereinbart.

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