Abgas-Skandal

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    "Musterklage ist jetzt überflüssig" / VW-Vorstand Herbert Diess spricht von Betrug

    Bremen (ots) - Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von der Bremer
    Kanzlei KWAG Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Dieselbesitzern,
    jetzt aus der Musterklage auszusteigen. "Das Verfahren ist
    überflüssig, wenn der VW-Vorstandsvorsitzende öffentlich einräumt,
    die seinerzeit Verantwortlichen hätten betrogen." Herbert Diess hatte
    in der ZDF-Sendung "Lanz" am 18. Juni 2019, angesprochen auf das
    Verhalten von VW und die Installation illegaler
    Abschaltvorrichtungen, wörtlich gesagt: "Das, was wir gemacht haben,
    war Betrug." Damit sei die Musterklage für VW-Kunden überflüssig
    geworden. "Wenn der Vorstandsvorsitzende der VW AG einräumt, dass die
    damaligen Verantwortlichen betrogen haben, wozu dann noch eine
    langwierige Feststellungsklage, die eben genau das ans Licht bringen
    soll", sagt Ahrens.

    Seiner Ansicht nach sind VW-Kunden jetzt erheblich besser beraten,
    wenn sie individuell klagen. Ahrens: "Je länger man wartet, umso mehr
    steigt die Nutzungsentschädigung, die vom zu erstattenden Kaufpreis
    abgezogen wird - und eine Entscheidung im Musterklageverfahren wird
    dauern." Außerdem müssten Betroffene danach ohnehin individuell ihre
    Ansprüche geltend machen.

    Obendrein würden jetzt immer mehr Gerichte im VW-Abgas-Skandal
    zugunsten der betroffenen Kunden urteilen. Aktuell hätten von KWAG
    vertretenen VW-Kunden vor den Landgerichten in Aurich, Düsseldorf,
    Freiburg, Oldenburg, Stade und Stuttgart gegen den Konzern gesiegt.
    Vorher hatte bereits das Landgericht Bremen ebenfalls zugunsten der
    Kunden geurteilt.

    So habe etwa das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG wegen
    vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises
    gegen Rückgabe eines VW Sharan 2.0 TDI verurteilt. Vom Schadensersatz
    wird ein Nutzungsersatz abgezogen. Laut Rechtsanwalt Ahrens sehen das
    andere Landgerichte auch so. "Wir haben bereits Dutzende Urteile
    zugunsten der VW Kunden erstritten. Und das Netz der
    Landgerichtsbezirke, die VW-Kunden Schadensersatz zusprechen, wird
    immer dichter."

    Es gebe daher keinen Grund, erst im Wege des langwierigen
    Musterklageverfahrens Tatsachen feststellen zu lassen, die die
    Gerichte bereits jetzt zur Begründung ihrer Urteile heranziehen
    würden.

    Auch höhere Gerichtsinstanzen hätten bereits signalisiert,
    zugunsten der Kunden zu urteilen. So habe der 1. Zivilsenat am
    Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem kürzlich ergangenen,
    sogenannten rechtlichen Hinweis festgestellt, dass er den VW-Konzern
    im Dieselskandal für schadensersatzpflichtig hält. Hintergrund war
    die Klage des Besitzers eines Audi A 1, der das Fahrzeug im Sommer
    2013 gebraucht gekauft hatte. Nach dem Software-Update wegen der
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