Abgas-Skandal
"Musterklage ist jetzt überflüssig" / VW-Vorstand Herbert Diess spricht von Betrug
Bremen (ots) - Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von der Bremer
Kanzlei KWAG Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Dieselbesitzern,
jetzt aus der Musterklage auszusteigen. "Das Verfahren ist
überflüssig, wenn der VW-Vorstandsvorsitzende öffentlich einräumt,
die seinerzeit Verantwortlichen hätten betrogen." Herbert Diess hatte
in der ZDF-Sendung "Lanz" am 18. Juni 2019, angesprochen auf das
Verhalten von VW und die Installation illegaler
Abschaltvorrichtungen, wörtlich gesagt: "Das, was wir gemacht haben,
war Betrug." Damit sei die Musterklage für VW-Kunden überflüssig
geworden. "Wenn der Vorstandsvorsitzende der VW AG einräumt, dass die
damaligen Verantwortlichen betrogen haben, wozu dann noch eine
langwierige Feststellungsklage, die eben genau das ans Licht bringen
soll", sagt Ahrens.
Seiner Ansicht nach sind VW-Kunden jetzt erheblich besser beraten,
wenn sie individuell klagen. Ahrens: "Je länger man wartet, umso mehr
steigt die Nutzungsentschädigung, die vom zu erstattenden Kaufpreis
abgezogen wird - und eine Entscheidung im Musterklageverfahren wird
dauern." Außerdem müssten Betroffene danach ohnehin individuell ihre
Ansprüche geltend machen.
Kanzlei KWAG Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Dieselbesitzern,
jetzt aus der Musterklage auszusteigen. "Das Verfahren ist
überflüssig, wenn der VW-Vorstandsvorsitzende öffentlich einräumt,
die seinerzeit Verantwortlichen hätten betrogen." Herbert Diess hatte
in der ZDF-Sendung "Lanz" am 18. Juni 2019, angesprochen auf das
Verhalten von VW und die Installation illegaler
Abschaltvorrichtungen, wörtlich gesagt: "Das, was wir gemacht haben,
war Betrug." Damit sei die Musterklage für VW-Kunden überflüssig
geworden. "Wenn der Vorstandsvorsitzende der VW AG einräumt, dass die
damaligen Verantwortlichen betrogen haben, wozu dann noch eine
langwierige Feststellungsklage, die eben genau das ans Licht bringen
soll", sagt Ahrens.
Seiner Ansicht nach sind VW-Kunden jetzt erheblich besser beraten,
wenn sie individuell klagen. Ahrens: "Je länger man wartet, umso mehr
steigt die Nutzungsentschädigung, die vom zu erstattenden Kaufpreis
abgezogen wird - und eine Entscheidung im Musterklageverfahren wird
dauern." Außerdem müssten Betroffene danach ohnehin individuell ihre
Ansprüche geltend machen.
Obendrein würden jetzt immer mehr Gerichte im VW-Abgas-Skandal
zugunsten der betroffenen Kunden urteilen. Aktuell hätten von KWAG
vertretenen VW-Kunden vor den Landgerichten in Aurich, Düsseldorf,
Freiburg, Oldenburg, Stade und Stuttgart gegen den Konzern gesiegt.
Vorher hatte bereits das Landgericht Bremen ebenfalls zugunsten der
Kunden geurteilt.
So habe etwa das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG wegen
vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises
gegen Rückgabe eines VW Sharan 2.0 TDI verurteilt. Vom Schadensersatz
wird ein Nutzungsersatz abgezogen. Laut Rechtsanwalt Ahrens sehen das
andere Landgerichte auch so. "Wir haben bereits Dutzende Urteile
zugunsten der VW Kunden erstritten. Und das Netz der
Landgerichtsbezirke, die VW-Kunden Schadensersatz zusprechen, wird
immer dichter."
Es gebe daher keinen Grund, erst im Wege des langwierigen
Musterklageverfahrens Tatsachen feststellen zu lassen, die die
Gerichte bereits jetzt zur Begründung ihrer Urteile heranziehen
würden.
Auch höhere Gerichtsinstanzen hätten bereits signalisiert,
zugunsten der Kunden zu urteilen. So habe der 1. Zivilsenat am
Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem kürzlich ergangenen,
sogenannten rechtlichen Hinweis festgestellt, dass er den VW-Konzern
im Dieselskandal für schadensersatzpflichtig hält. Hintergrund war
die Klage des Besitzers eines Audi A 1, der das Fahrzeug im Sommer
2013 gebraucht gekauft hatte. Nach dem Software-Update wegen der
zugunsten der betroffenen Kunden urteilen. Aktuell hätten von KWAG
vertretenen VW-Kunden vor den Landgerichten in Aurich, Düsseldorf,
Freiburg, Oldenburg, Stade und Stuttgart gegen den Konzern gesiegt.
Vorher hatte bereits das Landgericht Bremen ebenfalls zugunsten der
Kunden geurteilt.
So habe etwa das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG wegen
vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises
gegen Rückgabe eines VW Sharan 2.0 TDI verurteilt. Vom Schadensersatz
wird ein Nutzungsersatz abgezogen. Laut Rechtsanwalt Ahrens sehen das
andere Landgerichte auch so. "Wir haben bereits Dutzende Urteile
zugunsten der VW Kunden erstritten. Und das Netz der
Landgerichtsbezirke, die VW-Kunden Schadensersatz zusprechen, wird
immer dichter."
Es gebe daher keinen Grund, erst im Wege des langwierigen
Musterklageverfahrens Tatsachen feststellen zu lassen, die die
Gerichte bereits jetzt zur Begründung ihrer Urteile heranziehen
würden.
Auch höhere Gerichtsinstanzen hätten bereits signalisiert,
zugunsten der Kunden zu urteilen. So habe der 1. Zivilsenat am
Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem kürzlich ergangenen,
sogenannten rechtlichen Hinweis festgestellt, dass er den VW-Konzern
im Dieselskandal für schadensersatzpflichtig hält. Hintergrund war
die Klage des Besitzers eines Audi A 1, der das Fahrzeug im Sommer
2013 gebraucht gekauft hatte. Nach dem Software-Update wegen der