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    EANS-Kapitalmarktinformation  491  0 Kommentare AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft / Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

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    Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9
    BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018

    In der ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie &
    Systemtechnik Aktiengesellschaft am 4. Juli 2019 wurde zu Punkt 9. der
    Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
    eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und die
    Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die
    Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der
    Hauptversammlung vom 6. Juli 2017) folgender Beschluss gefasst:

    Die durch Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2017 zu
    Punkt 8. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener
    Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG und zur Einziehung von Aktien und die
    Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die
    Einziehung von Aktien ergeben, wurde widerrufen und gleichzeitig wurde der
    Vorstand ermächtigt,

    a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag der Beschussfassung
    der Hauptversammlung,
    b) eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der
    Gesellschaft,
    c) zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem
    durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn
    Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens
    30% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der
    vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf,

    zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch
    Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Erwerb kann über die
    Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich
    zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.

    Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb
    sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen
    Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat
    wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
    Aktien ergeben, zu beschließen.

    Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt
    werden.

    Leoben-Hinterberg, Juli 2019
    Der Vorstand



    Rückfragehinweis:
    Gerda Königstorfer
    Director Investor Relations & Communications
    Tel: +43 3842 200-5925
    Mobil: +43 676 8955 5925
    g.koenigstorfer@ats.net

    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
    Fabriksgasse 13
    A-8700 Leoben
    Telefon: 03842 200-0
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